Wichtig sei dabei, dass die EU Vorgaben mache, die ein einheitliches Handeln in allen EU-Mitgliedstaaten sicherten. Nur so seien einheitliche Standards und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. "Bei derartigen Regelungen muss das Verursacherprinzip gelten", so Künast. Die Bundesregierung trete des weiteren dafür ein, dass die mit der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen verbundenen Fragen der zivilrechtlichen Haftung geklärt und gegebenenfalls erforderliche Regelungen erlassen würden.
Die Ministerin erwartet, dass die EU-Kommission in nächster Zeit konkrete Vorschläge für die Grenzwerte von gentechnisch veränderten Bestandteilen im Saatgut vorlegt: "Ich hoffe, dass diese Grenzwerte so niedrig wie möglich sein werden". Darüber hinaus sei es erforder-lich, dass die Verordnungen zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung, sowie zu gentech-nisch veränderten Lebens- und Futtermitteln, die erstmalig eine Kennzeichnung, bzw. die Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebens- und Futtermitteln ermöglichen, schnellstmöglich in Kraft treten.