Die Schufa-Holding ist verantwortlich für die Koordination der Schufa-Auskunfteien, in deren Kreditdatensätzen rund 300 Millionen Personen gespeichert seien und damit nicht nur praktisch die gesamte erwachsene deutsche Bevölkerung, sondern auch viele ausländische Personen mit Bankbeziehungen nach Deutschland. Die beiden "Verbraucherinformationen" werden vom "Verbraucherservicezentrum Hannover" der Schufa herausgegeben.
Die Broschüren "75 Jahre Krediterfahrung: Ihre Schufa" und "Schufa Score-Verfahren ASS" zeichneten sich durch "nette Bildchen und flotte Sprüche" ("Das neue Auto geht klar - wieder ein Traum erfüllt" ...) aus, nicht aber durch ansatzweise objektive Information, so die Kritik. Dies beginne damit, dass behauptet werde, "Millionen Kreditnutzer überlassen ihre Angaben der Schufa zur Aufbewahrung", als wäre die Schufa nichts anderes als ein Datensafe für die Verbraucher. "Dass nach einer mehr oder minder abgenötigten Einwilligungserklärung (Wer will schon Ärger mit seinem Kreditinstitut?) der Verbraucher von der Aufbewahrung seiner Daten in der Regel nichts mehr mitbekommt und oft unerkannt für diesen Schaden anrichtet, ist nicht der Erwähnung wert", kritisieren die Datenschützer.
Die Schufa-Auskunft könne - so fasst die DVD die Broschüren zusammen - nur zwei Effekte haben: Entweder verschafft sie schleunigst zu einem Kredit, oder sie ist dem Verbraucher ein Warnsignal, "das auf die Grenzen der derzeitigen finanziellen Leistungskraft hinweisen könnte". Dass die Schufa-Auskunft trotz Kreditwürdigkeit in der Praxis immer wieder unverschuldet zu einer existenziellen Bedrohung wird, ist in der "Verbraucherinformation" nicht zu lesen.
Dass die Schufa-Auskunft für die Betroffenen mit über 7 Euro mehr kostet als rechtlich zugelassen, ja dass diese die einzige kostenpflichtige Datenschutz-Auskunft in Deutschland überhaupt ist, werde verschwiegen. Dass Schufa-Auskünfte inzwischen bei Vertragsbeziehungen ohne kreditorisches Risiko eingeholt werden oder wo dies äußerst gering ist, werde ebenso nicht erwähnt. "Eine kritische Selbstbetrachtung ist nicht ansatzweise erkennbar", so die Datenschützer. "Nur die externe Dauerkritik von Daten- und Verbraucherschützern seit Jahrzehnten hat bisher verhindert, dass diese Organisation völlig aus dem Ruder läuft."
Zornesröte treibt den Datenschützern die Lektüre über das Schufa-Scoring ins Gesicht. Das beginne damit, dass fälschlich behauptet werde, das Scoreverfahren werde vom "deutschen Kreditwesengesetz" gefordert. Nicht nur der Schufa dürfe nicht misstraut werden, sondern auch den Kreditbearbeitern bei den Kreditgebern. Diese würden sich - so die Broschüren - nie allein auf den Schufa-Score verlassen, sondern sie träfen eine umfassend abgewogene persönliche Entscheidung. Berichte von Betroffenen sprechen hier oft eine ganz andere Sprache, berichtet die DVD. Mäßige Score-Wert führten oft automatisch zum jähen Ende von Kreditverhandlungen oder sonstigen Vertragsbeziehungen.
Der Umstand, dass erst 2001 der Gesetzgeber das Schufa-Scoring-Verfahren vor Augen hatte, um dieses als "automatisierte Einzelentscheidung" restriktiv zu regeln, werde "wohl nicht nur verschwiegen, sondern auch gezielt ignoriert", so die DVD.
Da der Scorewert eine "Momentaufnahme" sei, "kann er daher nicht in Verbindung mit einer Eigenauskunft mitgeteilt werden". Weshalb es möglich ist, den Score den Schufa-Vertragsunternehmen zukommen zu lassen, nicht aber den Verbrauchern, sage die "Verbraucherinformation" nicht, so die DVD. Sie verweise vielmehr unter Missachtung des umfassenden Auskunftsanspruchs nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz auf ein schriftliches Extraverfahren über eine Postfach-Adresse. "Die Sprache verschlägt es einem", so die Datenschützer mit Blick auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 27.06.2001, "wenn in der "Verbraucherinformation" bezüglich des Score-Verfahrens das grundlegendste Verbraucherrecht nicht erwähnt wird, das gegen die Schufa gerichtlich erst eingeklagt werden musste: nämlich die Möglichkeit, durch Widerspruch die Scoreberechnung zu untersagen."
Auch dass die "Verbraucherinformationen" keine Telefonnummer und keine e-Mail-Adresse der Schufa abdrucken, stößt auf Widerspruch. Ferner ärgern sich die Datenschützer darüber, dass nicht erklärt wird, wer für die Datenverarbeitung "der Schufa", die es wegen der Vielzahl der Schufa-Stellen im Datenschutzsinne gar nicht gibt, verantwortlich ist. Außerdem hätten sie sich eine Information gewünscht, an wen sich Verbraucher bei Beschwerden wenden können, und dass und wo bei Erfolglosigkeit dieser Beschwerden über die jeweils für das Land zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde eine unentgeltliche unabhängige Überprüfung vorgenommen werden kann.
"Es gab Zeiten, da wurde die Schufa selbst von kritisch eingestellten Datenschützern als datenschutzbewusste und verbraucherorientierte Einrichtung angesehen", so die DVD. Die jüngsten Entwicklungen widerlegten dieses positive Vorurteil immer mehr. In dieses negative Bild passten deren "Verbraucherinformationen". "Die Schufa sollte sich eines Besseren besinnen und gegenüber den Verbrauchern mit offenen Karten spielen. Alles andere könnte für die Schufa und für das diese nutzende Kreditgewerbe gewaltige legitimatorische Probleme verursachen."