Zugleich setzte das Parlament eine Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" ein. Es folgte damit einem weiteren Antrag von SPD, Union und Grünen. Das neue Gremium soll die Arbeit der Enquete-Kommission aus der vergangenen Wahlperiode fortsetzen. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem, Grenzen medizinischen Handelns zu definieren, die sich aus dem Verfassungsgebot der Achtung der Menschenwürde ergeben.
In der vorangehenden Debatte lehnten die meisten Vertreter von Koalition und Union beide Klonformen als moralisch verwerflich ab. Die FDP warb indes dafür, die Option des therapeutischen Klonens offen zu halten. Ziel dieses Klonens ist die Züchtung von Ersatz für kranke Organe. Dabei werden Embryos außerhalb des Mutterleibes zur Züchtung von Ersatzgewebe verwendet.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Forschungsministerium, Christoph Matschie (SPD), betonte, die "alarmierenden" Meldungen über Versuche, Menschen zu klonen, erforderten ein schnelles internationales Verbot. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Reinhard Loske, warnte, beim therapeutischen Klonen bestünde die Gefahr, dass der Embryo "Warencharakter" erhalten. Frauen würden so zu "Rohstofflieferanten".
Für die FDP stellte die Forschungsexpertin Ulrike Flach klar, dass auch die Liberalen das Klonen von Menschen ächten wollten. Die Option zur Gewinnung von Zellgewebe, um kranken Menschen zu helfen, dürfe aber nicht ausgeschlossen werden.
Die forschungspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Katherina Reiche (CDU), plädierte für rechtliche Standards, die auch eine Weiterentwicklung und praktische Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse ermöglichen.
Der neuen Enquete-Kommission sollen 13 Abgeordnete und 13 externe Sachverständige angehören.