Die Einspruchsabteilung vertritt die Auffassung, dass das erteilte Patent weder die Erfordernisse der ausreichenden Offenbarung noch jene der erfinderischen Tätigkeit erfüllt. Überdies sind in diesem Patent im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen beansprucht, die von der Patentierbarkeit ausgenommen sind.
Das Ergebnis der heutigen Verhandlung kann von den Beteiligten in zweiter Instanz vor einer Technischen Beschwerdekammer des EPA angefochten werden. Die schriftliche Begründung der Entscheidung der Einspruchsabteilung wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Einsprüche gegen das Patent hatten Greenpeace, Misereor und die mexikanische Regierung erhoben. "Das ist ein klarer Fall von Biopiraterie", sagt Ulrike Brendel, Patentexpertin von Greenpeace. "Mais ist keine Erfindung von DuPont. Der Konzern beraubt die Menschen in Lateinamerika, die das Saatgut seit Jahrtausenden züchten und anbauen. DuPont hat allein in Europa mindestens 250 Patente auf Saatgut beantragt, etwa 40 sind bewilligt. Insgesamt hat das EPA bereits über 300 Patente auf Pflanzen und Saatgut erteilt. Die Agrarkonzerne wollen durch Patente das Saatgut, den landwirtschaftlichen Anbau und die Ernte von Nutzpflanzen kontrollieren.