Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) bezeichnete die Einigung als Rückschlag für einen fairen Wettbewerb und für die Verbraucher. Durch die jetzt erzielte Einigung zwischen E.on und den bisherigen Fusionsgegnern könne mittel- und langfristig das Entstehen übermäßiger Marktmacht nicht verhindert werden. „Die Zeche dafür werden früher oder später die Verbraucher zu zahlen haben“, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. „Die Ministererlaubnis war von Anfang an falsch und sie wird auch dadurch nicht richtiger, dass E.on die Klagegegner jetzt gekauft hat.“
Der vzbv hatte im vergangenen Jahr erfolglos geklagt, um eine Beteiligung an dem Anhörungsverfahren zur Ministererlaubnis zu erreichen. Die Klage war vom Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Argument abgewiesen worden, das Kartellrecht sehe eine Beteiligung von Verbraucherverbände bei Fusionsverfahren nicht vor.
Als Konsequenz aus der Eon-Ruhrgas-Fusionvertreten forderte der vzbv eine Änderung des Kartellrechts, das noch erhebliche Defizite aufweise. Nach dem Verbot einer Fusion durch die Kartellbehörden dürfe eine Ministererlaubnis künftig nur dann erteilt werden, wenn auch Verbraucherverbände am Anhörungsverfahren beteiligt seien. Der Wirtschaftsminister werde im Zweifel immer Unternehmensinteressen mit Gemeinwohlinteressen gleichsetzen. „Eine Beteiligung der Verbraucherverbände wäre eine Sicherheit, dass der Wettbewerb nicht zu Lasten der Verbraucher und der kleinen und mittleren Unternehmen beschädigt wird“, sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Künftig müsse eine Beteiligung der Verbraucherverbände bei Fusionsverfahren im Kartellrecht vorgeschrieben sein.
Zuvor hatte das Bundeskartellamt die Fusion wegen befürchteter Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strom- und Gasmarkt abgelehnt. Das Bundeswirtschaftsministeriums genehmigte dann auf Antrag von E.on und Ruhrgas wegen „übergeordneter gesamtwirtschaftlicher Interessen“ den Zusammenschluss mit einigen Auflagen.
Gegen diese vom Kartellrecht in Ausnahmefällen mögliche Ministererlaubnis klagte ein knappes Dutzend Konkurrenten beim OLG-Kartellsenat. Der bekräftigte im Dezember 2002 eine bereits zuvor ergangene einstweilige Anordnung gegen den sofortigen Vollzug der Fusion wegen gravierender Verfahrensfehler. Das für diese Woche vorgesehene Hauptsacheverfahren sollte ein endgültiges Gerichtsurteil bringen.
Welche Zugeständnisse E.on den Beschwerdeführern gemacht hat, ist derzeit noch nicht bekannt.