Seine Klage gegen die Ministererlaubnis werde das Unternehmen nicht zurücknehmen, sagte Rose. Zugleich verwies er darauf, bislang kein Gesprächsangebot von E.ON angenommen und auch nicht an den zahlreichen Verhandlungen am Dienstag teilgenommen zu haben. Dem Unternehmen gehe es nicht um einen Forderungskatalog, es habe lediglich kein Interesse an einer gütlichen Einigung, erklärte der ares-Chef. Im Vorfeld des Hauptsacheverfahrens hatten sich E.ON und Ruhrgas intensiv bemüht, mit den insgesamt neun Klägern eine außergerichtliche Einigung herbei zu führen.
In einer vorläufigen Entscheidung wies der Kartellsenat den E.ON-Antrag ab, die Beschwerden der drei Unternehmen ares Energie, Concord Power und Fortum Oy gegen die Ministererlaubnis nicht zuzulassen. Bei ares und Concord sei eine Betroffenheit von der geplanten Fusion "ohne weiteres gegeben", sagte Jaeger in der mündlichen Verhandlung. ares sei als Wettbewerber oder Gasbezieher am Markt. Concord könne als potenzieller künftiger Wettbewerber angesehen werden. Lediglich bei Fortum werde es noch eine weitere Prüfung des Kartellsenats geben, kündigte Jaeger an. Die von dem finnischen Unternehmen in der Verhandlung vorgebrachten Argumente seien aber "schlüssig" gewesen.
Sollte das OLG die Übernahme am Freitag genehmigen, könnte auch der geplante Verkauf von Degussa an RAG noch rechtzeitig gelingen. Die Frist des Übernahmeangebots der RAG läuft am 31. Januar um Mitternacht aus. Der Ringtausch, bei dem E.ON die Anteile der RAG an Ruhrgas gegen die Aktien der E.ON-Tochter Degussa übernehmen will, ist Bestandteil der Fusionspläne.
Das OLG hatte im Dezember 2002 mit einer einstweiligen Verfügung einen eigenen früheren Beschluss bestätigt, wonach der Vollzug der Ruhrgas-Übernahme durch E.ON wegen Verfahrensfehlern bei der Erteilung der Ministererlaubnis gestoppt wird. Die Gegner der Fusion, darunter auch die Verbraucherverbände, befürchten nach einem Zusammenschluss von E.ON und Ruhrgas Wettbewerbsnachteile auf dem Strom- und Gasmarkt.