Der vzbv hatte JT International im Juli 2002 wegen jugendbezogener Zigarettenwerbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verklagt. Gestützt wurde die Klage auf das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie auf die Richtlinie der Zigarettenindustrie "für die Werbung auf dem deutschen Zigarettenmarkt" aus dem Jahr 1966. In dieser freiwilligen Vereinbarung hat sich die Zigarettenindustrie verpflichtet, in der Werbung für Zigaretten nicht mit Personen zu werben, die von Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14 bis 21 Jahren für jünger als 30 Jahre gehalten werden. Um dies zu überprüfen, hatte das Landgericht Köln die Einholung einer repräsentativen Meinungsforschungsumfrage über die Auffassung der genannten Konsumentengruppe angeordnet. Dazu wird es nun nicht mehr kommen: JT International tritt durch die Unterlassungserklärung den Rückzug an und verpflichtete sich, die Plakate unverzüglich abzuhängen.
Eine große Anzahl von Studien kommt zu dem Ergebnis, dass Zigarettenwerbung sowohl den Einstieg in den Zigarettenkonsum als auch den Übergang von der Probierphase zum regelmäßigen Gewohnheitsrauchen beeinflusst.