DIE Internet-Zeitung
60 Jahre NATO

Verfassungsschutz warnt vor "Linksextremisten"

Am

Das Gipfeltreffen zum 60-jährigen Bestehen der NATO im April 2009 in Baden-Baden und Straßburg wird nach Darstellung des Verfassungsschutzes vor allem "Linksextremisten" auf den Plan rufen. Zwar bestehe aufgrund der Hochrangigkeit der Giefelteilnehmer auch eine "abstrakte latente Gefahr" islamistischer Anschläge, sagte der Abteilungsleiter für Links- und Rechtsextremismus beim baden-württembergischen Landesamt für Verfassungsschutz, Frank Dittrich, am Donnerstag (27. November) in Stuttgart. Der Schwerpunkt der Mobilisierung liege aber im Bereich des Linksextremismus. Die Zahl der "gewaltbereiten Demonstranten", so die Wortwahl des Verfassungsschützers, werde sich "wahrscheinlich im vierstelligen Bereich" bewegen.


Dittrich zufolge haben sich sowohl überregional als auch in Baden-Württemberg bereits linke Bündnisse von Gipfel-Gegnern gebildet. So habe eine Gruppe militanter Globalisierungsgegner von Frankreich aus unter dem Motto "War starts from Europe" Informationen ins Internet gestellt, darunter Anfahrtsskizzen, Lagepläne sowie Aufrufe zum Widerstand und zur Organisation eines Gegengipfels. Auch mögliche Protestorte seien auf der Seite genannt worden, darunter die NATO-Pipeline und Einrichtungen des multinationalen Militärverbands Eurokorps.

In Baden-Württemberg haben sich laut Dittrich bislang vor allem im Raum Südbaden Bündnisstrukturen gebildet, in die auch Linksextremisten militante Zirkel eingebunden seien.

Von islamistischer Seite aus seien bislang keine Aktivitäten erkennbar. Auf der Seite der Rechtsextremisten gebe es einzelne Aktivitäten wie die Anmeldung einer Anti-Gipfel-Demonstration der NPD-Jugendorganisation "JN" für den 4. April 2009 in Baden-Baden.

Der NATO-Jubiläumsgipfel wird zum bislang größten Polizeieinsatz in der Geschichte Baden-Württembergs führen. Bis zu 15.000 Polizisten sollen allein auf deutscher Seite das Treffen sichern, zu dem auch der künftige US-Präsident Barack Obama erwartet wird. Beim Landesamt für Verfassungsschutz in Stuttgart wurde eigens eine Führungsgruppe "NATO-Gipfel 2009" eingerichtet, die mit anderen Nachrichtendiensten zusammenarbeitet und die Gefährdungslage analysieren soll.

Verfassungsschutz bespitzelte drei PDS-Abgeordnete

Verfassungsschutz

Die jüngste Thüringer Verfassungsschutzaffäre weitet sich aus. Das Erfurter Innenministerium gab am Donnerstag in Erfurt zu, dass der Verfassungsschutz insgesamt drei PDS-Landtagsabgeordnete bespitzelt hat. Noch am Mittwoch hatte das Ministerium lediglich bestätigt, Daten über PDS-Fraktionschef Bodo Ramelow gesammelt zu haben. Nach Angaben der PDS-Fraktion haben im vergangenen Jahr alle Landtagsabgeordneten der Partei beim Verfassungsschutz angefragt, ob über sie Daten gesammelt werden.

Ramelow, Steffen Dittes sowie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Karin Kaschuba hätten positive Antworten erhalten. Alle Forderungen nach Akteneinsicht seien zurückgewiesen worden.

Zugleich wies das Ministerium Vorwürfe über eine Bespitzelung des Thüringer DGB-Chefs Frank Spieth zurück. "Wir sammeln keine Unterlagen über Spieth", sagte Innenstaatssekretär Manfred Scherer. Die in Weimar erscheinende "Thüringische Landeszeitung" hatte zuvor berichtet, dass auch der Name des DGB-Landeschefs in den Geheimdienstakten auftaucht.

Der Thüringer Verfassungsschutz war in den vergangenen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Unter anderem soll der ehemalige Innenminister Christian Köckert (CDU) im Jahr 2000 angewiesen haben, zwei Kommunalpolitiker zu bespitzeln. Auch soll das Landesamt verschiedene Funktionäre der rechten Szene als V-Leute geführt und bezahlt haben.

Am 09. Jan. 2003

Ex-Verfassungsschutz-Präsident Roewer wegen Untreue vor Gericht

150.000 Euro

Wegen Untreue muss sich ab Mittwoch der ehemalige Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Helmut Roewer, vor dem Erfurter Landgericht verantworten. Roewer soll während seiner Amtszeit rund 150.000 Euro veruntreut haben. Laut Anklage hat er unter einem Tarnnamen Aufträge entgegengenommen, die tatsächlich nicht erbracht wurden. Die Gelder dafür sollen auf ein getarntes Konto geflossen sein. Zum Teil habe es auch Barauszahlungen gegeben.

Ferner wirft die Staatsanwaltschaft Roewer vor, an eine Verlagsgesellschaft 50.000 Euro für eine Filmproduktion ausgezahlt zu haben, obwohl die tatsächlichen Kosten nur 21.500 Euro betrugen.

Außerdem soll er Gelder aus der Handkasse für Gaststättenbesuche sowie Bücher des Landesamtes für Verfassungsschutz mitgenommen und nicht unerhebliche Beträge an Dritte gezahlt haben.

Letztlich wird dem ehemaligen Verfassungsschützer vorgeworfen, die Anteile an der Verlagsgesellschaft, die er unter seinem Tarnnamen verwaltete, nach seiner Suspendierung im Juli 2000 an Dritte übertragen zu haben.

Am 15. Nov. 2005

Klage von "Milli Görüs" gegen Verfassungsschutz hat Erfolg

Verfassungsschutzbericht 2001

Das Land Baden-Württemberg hat in einem Rechtsstreit mit der "Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs" eine juristische Niederlage erlitten. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim untersagte es dem Landesamt für Verfassungsschutz am Freitag, bestimmte Behauptungen über die Vereinigung zu verbreiten. Der Verfassungsschutzbericht 2001 des Landes muss demnach teilweise geändert werden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Mit der Entscheidung hatte eine Unterlassungsklage von "Milli Görüs" - anders als in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart - Erfolg. Der Vorsitzende Richter des 1. VGH-Senats, Karl-Heinz Weingärtner, sagte, mit der Erwähnung der Gemeinschaft im Verfassungsschutzbericht als extremistische Organisation werde ihr sozialer Geltungsanspruch in Frage gestellt. Dies sei nur dann gerechtfertigt, wenn die Tatsachenbehauptungen in dem Bericht erwiesen seien. Davon seien die Richter aber nicht überzeugt.

Am 24. Nov. 2006

Sachsens Verfassungsschutz sieht Radikalisierung bei Rechtsextremen

"Freie Kräfte"

Der sächsische Verfassungsschutz registriert offiziellen Angaben zufolge eine Radikalisierung in der rechtsextremistischen Szene des Freistaats. Innerhalb kürzester Zeit könnten die sogenannten Freien Kräfte eine beachtliche Zahl an Angehörigen mobilisieren, warnte Sachsens Verfassungsschutzpräsident Reinhard Boos am Dienstag (7. April) in Dresden bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2008. Sie profitierten dabei vor allem von der "zunehmenden Ideologisierung" der subkulturellen Skinhead-Szene. Mit dem Anstieg um 150 auf 750 Neonazis im Vergleich zu 2007 verbuchten die Freien Kräfte als einzige Gruppierung innerhalb der insgesamt 2800 (2007: 3000) Rechtextremisten in Sachsen einen Zuwachs, hieß es weiter.

"Das Zentrum der rechtsextremistischen Szene ist und bleibt die NPD", allerdings sei die Partei auf die Unterstützung der Freien Kräfte insbesondere im Wahlkampf angewiesen, so Boos. Die Finanznöte der NPD auf Bundesebene brächten den anstehenden Landtagswahlkampf nicht in Gefahr.

Ihr Landesverband verfüge durch eigene Einnahmen finanziell über "genug" Mittel, um die anstehenden Wahlkämpfe im Freistaat zu bestreiten, betonte Boos. Bis zur Landtagswahl am 30. August müsse von einem "Burgfrieden" innerhalb der sächsischen NPD ausgegangen werden, um den Wiedereinzug in das Parlament nicht zu gefährden. Allerdings wachse schon jetzt die interne Kritik, wonach die NPD-Abgeordneten zu "verbonzt" seien und die finanziellen Mittel der Fraktion nicht bei der Basis ankämen.

Boos verwies auf die "noch stärkere Orientierung der Bundes-NPD zum Neonationalsozialismus". Nicht nur zwischen Bundes- und Landesverband seien deshalb Spannungen zu erwarten, sondern auch zwischen Befürwortern und Gegnern des wiedergewählten Parteichefs Udo Voigt innerhalb der sächsischen NPD.

Am 27. Nov. 2008

Bundesamt für Verfassungsschutz darf Scientology observieren

Urteil rechtskräftig

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Überwachung der Scientology-Organisation ist rechtskräftig. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, zog Scientology seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision des Urteils am 28. April zurück. Das OVG hatte am 12. Februar dieses Jahres entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Scientology-Organisation in Deutschland weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln observieren darf. Das Gericht bestätigte dabei eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2004. Scientology, seit elf Jahren unter Beobachtung der Staatsschützer, hatte gegen die Überwachung geklagt.

Der 5. Senat des OVG erkannte in der Arbeit von Scientology Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Hinweise darauf ergäben sich aus einer Vielzahl von Schriften und sonstigen Aktivitäten. Scientology strebe eine Gesellschaftsordnung an, in der zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft oder eingeschränkt werden sollten.

Der Senat ließ ausdrücklich offen, ob Scientology eine Religionsgemeinschaft sei. Dies sei für die Entscheidung nicht relevant. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen hatte Scientology zunächst Beschwerde eingelegt.

(Az.: 5 A 130/05)

Am 07. Mai. 2008

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