EnBW war in letzter Zeit durch jahrelange massivste Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen aufgefallen. Vielfach war daraufhin verlangt worden, EnBW die Genehmigung zum Betrieb von Atomanlagen zu entziehen, da die erforderliche Zuverlässigkeit nicht gegeben ist. Weil Obrigheim anders gebaut wurde als genehmigt, ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen unerlaubten Betreibens kerntechnischer Anlagen gegen EnBW.
Der jetzt geschlossene Vertrag legt fest, dass die Zustimmung der Bundesregierung zur Übertragung von 5,5 Terawattstunden (TWh) Strom vom neueren Atomkraftwerk Philippsburg I auf das alte Kraftwerk Obrigheim am 15. November 2005 unwirksam wird. Dann dürfen keine weiteren Strommengen auf das Kraftwerk Obrigheim übertragen werden. In den Koalitionsverhandlungen im Oktober wurde diese auf Drängen der Grünen auf rund zwei Jahre reduziert. Der "Konsens" sah eigentlich nur die Übertragung von Reststommengen von älteren auf neuere - und damit vermutlich sicherere - Atomkraftwerke vor.
Um Rechtsstreitigkeiten auszuschließen, hatten sich der Kraftwerksbetreiber EnBW und das Ministerium Ende 2002 darauf verständigt, die am 14. Oktober 2002 getroffene politische Einigung zur Strommengenübertragung von Philippsburg nach Obrigheim nicht in einem förmlichen Genehmigungsbescheid, sondern in einem Vertrag zu regeln. Für die Unternehmen, die Behörden und die Öffentlichkeit schaffe dieser Vertrag nun Rechtssicherheit, hieß es. Damit stehe unwiderruflich fest, "dass Obrigheim in der laufenden Wahlperiode abgeschaltet wird", sagte der Staatsekretär im Bundesumweltministerium, Rainer Baake.
So kann Rot-Grün pünktlich zum Beginn des nächsten Bundestagswahlkampfs die erste "echte" Abschaltung verkünden. Vorher geht nur das unwirtschaftliche Atomkraftwerk Stade vom Netz - es sei denn, die Justiz stellt zuvor fest, dass Obrigheim überhaupt keine Genehmigung besaß, weil beim Bau in zu vielen sicherheitsrelevanten Punkten von der Genehmigung abgewichen wurde.