Handel und Getränkeindustrie hätten dem Bundesumweltminister zugesagt, bis zum 1. Oktober 2003 ein bundeseinheitliches Pfandsystem einzurichten, das den Verbrauchern die Verpackungsrückgabe und Pfanderstattung bei allen Verkaufsstellen ermöglicht und sämtliche Vertriebsstufen einbezieht. Die hierfür erforderlichen Sicherheits- und Clearingstandards werden unverzüglich festgelegt. Die Einrichtung der Clearingstelle und der weitere Aufbau des Systems werden nach einem mit den Behörden abgestimmten Zeitplan erfolgen. Der Exekutivausschuss hat dazu bei seiner heutigen Sitzung festgestellt, dass die Vorarbeiten hierfür abgeschlossen sind. Der Systemvorschlag wird Anfang Januar 2003 den beteiligten Wirtschaftskreisen und Behörden vorgelegt.
Dem Exekutivausschuss Pfandsystem gehören führende Repräsentanten der Unternehmen und Verbände der Industrie und des Handels an. Offen ist noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Dort hatten Händler mittels eines Eilantrages am 16. Dezember gegen das Pfand Verfassungsklage erhoben hatten. Eine Entscheidung des Karlsruhe Gerichtes wird möglicherweise noch in diesem Jahr fallen.