Der Prozessbeginn am 13.12.02 wurde von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und internationaler Presse beobachtet. Das Interesse der Öffentlichkeit war so sehr groß, daß die Verhandlung in einen größeren Saal verlegt werden mußte. In ihren Aussagen am vergangenen Freitag argumentierten die Polizeibeamten in einer ähnlichen Weise, wie sie es schon im Strafprozess gegen das Opfer S. Demir im Sommer 2001 getan haben. Diese Argumentation hatte das Gericht für unglaubwürdig befunden und Demir freigesprochen. Nicht ohne Grund erkundigte sich der Richter, wie die schweren Verletzungen von Herrn Demir bei einem "Stolpern" zu Stande gekommen sein sollen.
Am Samstag Abend des 13.Mai 2000 feierte S. Demir im kleinen Rahmen eine Party in seiner Wohnung in Kreuzberg. Gegen 24 Uhr rief jemand die Polizei wegen Ruhestörung. Obwohl Herr Demir die Musik sofort ausmachte, betraten mehrere Polizeibeamte ohne Klingeln und ohne Durchsuchungsbefehl die Wohnung. Er forderte die Polizisten auf seine Wohnung zu verlassen, da keine Musik mehr spielte, zeigte seinen deutschen Pass und Presseausweis. Trotz mehrfacher Bitten gingen die Polizisten nicht aus der Wohnung.
Daraufhin bat Herr Demir den wortführenden Beamten um seine Dienstnummer und äußerte, dass er eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen möchte. Das wurde ignoriert. S. Demir verlangte ein Protokoll über den gesamten Polizeieinsatz um eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen zu können. Er verlangte auch die Dienstnummer der Beamten und nach mehrmaliger Anfrage bekam er lediglich eine Dienstnummer von einem der Beamten. Ihm wurde gesagt, dass die Protokollunterlagen im Auto seien. Er ging freiwillig mit den Beamten nach draußen zum Einsatzfahrzeug. Auf dem Weg dorthin wurde ihm die Dienstnummer gewaltsam entrissen.
Einer der Beamten würgte Herrn Demir stark am Hals. Fotos, die unmittelbar nach dem Vorfall gemacht wurden, dokumentieren deutlich sichtbare Würgemale. Anschließend wurde er auf dem Gehweg von zwei Polizisten, die ihm die Arme auf den Rücken gedreht hatten, brutal auf den Boden geworfen. Dabei schlug sein Gesicht mit voller Wucht auf die Pflastersteine. Er verlor das Bewusstsein. Als er dort wehrlos lag traten die Polizisten ihn weiter mit den Füßen und schlugen mit den Fäusten auf ihn ein. Er wurde mit den Armen auf dem Rücken in Handschellen gelegt. Auf dem Weg zum Einsatzfahrzeug wurde er weiterhin geschlagen. Er wurde derart brutal in den Wagen gestoßen, daß er mit dem Kopf gegen den dort befindlichen Tisch stieß. Im Wagen wurde er weiter mißhandelt.
Das Geschehen ist von zahlreichen Menschen beobachtet worden. Das Ergebnis: eine offene Nasenbeinfraktur, Schädelhirntrauma, ein Distorsionstrauma der Halswirbelsäule, eine Kontraktur des Ellenbogengelenkes, mehrere Hämatome und Prellungen. Er musste im Krankenhaus mehrere Tage auf der Intensivstation behandelt werden. Bis heute leidet er an einer schweren Traumatisierung. Seine Geruchs- und Geschmacksnerven sind teilweise unwideruflich abgeschnitten worden und sein Arm lässt sich nicht mehr vollständig bewegen. Das bedeutet für ihn eine dauerhafte Berufsunfähigkeit.
Herr Demir hat Anzeige gegen die Beamten wegen Körperverletzung im Amt und unterlassener Hilfeleistung gestellt. Die Polizei reagierte mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Dies ist laut Antirassistischer Initiative die übliche skandalöse Praxis der Polizei. Um sich selbst zu entlasten, werden die Opfer von der Polizei zu Tätern erklärt. Allein 1999 wurden laut Süddeutscher Zeitung 967 Straf- und 26 Diziplinarverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Berliner Polizisten eingeleitet.
Für die anfallenden Kosten ist ein Spendenkonto eingerichtet: Antirassistische Initiative e.V., Bank für Sozialwirtschaft BLZ: 10020500 Konto: 3039600 ,Stichwort: Spende-Demir (Spenden werden dringend benötigt und sind steuerlich absetzbar.)