Kartellamtspräsident Ulf Böge führte zur Begründung weiter aus, die Unternehmen hätten nach der Abmahnung des Vorhabens am 22. November lediglich angeboten, die Stadt-Illustrierten zu veräußern. Das Wettbewerbsproblem bei den Tageszeitungen wäre damit nicht gelöst worden. "Eine Freigabe des Zusammenschlusses mit Auflagen war vor diesem Hintergrund ausgeschlossen", so Böge.
Zu Holtzbrinck gehören auf dem Berliner Zeitungsmarkt bereits die Berliner Tageszeitung "Der Tagesspiegel" und die Stadt-Illustrierte "Zitty". Zum Berliner Verlag gehören unter anderem die "Berliner Zeitung", der "Berliner Kurier" und die Stadt-Illustrierte "TIP". Durch einen Zusammenschluss würde der Stuttgarter Verlag mit über 60 Prozent einen Marktanteil bei den regionalen Tageszeitungen der Hauptstadt erlangen, führt das Kartellamt aus. Dies wäre nahezu doppelt so hoch wie der des nachfolgenden Wettbewerbers, des Axel-Springer-Verlags.
Diesen Vorsprung könnte Holtzbrinck durch Strategiemaßnahmen wie der Zeitungsgestaltung im Ost- beziehungsweise Westteil von Berlin oder durch Anzeigenpreisstrategien absichern oder sogar weiter ausbauen, heißt es weiter in der Begründung. Dem Axel-Springer-Verlag als einzigem ernsthaften Wettbewerber mit "Berliner Morgenpost" und "Die Welt" sowie "Welt am Sonntag" stünden keine vergleichbaren Möglichkeiten zur Verfügung.