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Hintergrund

Die Stationen der EU-Erweiterung

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In der Europäischen Union (EU) gab es bislang vier Erweiterungsrunden. Den Grundstein für die heutige EU legten Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Belgien und Deutschland 1958 in Rom mit der Gründung der "Europäischen Gemeinschaften" (EG). Damit führten sie die Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) zusammen.


1970 vereinbarten die EG-Staaten dann eine Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ), die eine gemeinsame Außenpolitik anstrebte. Bei der ersten Erweiterungsrunde der Gemeinschaft 1973 mit dabei waren Großbritannien, Dänemark und Irland. Fünf Jahre später beschlossen die neun EG-Staaten in Brüssel das Europäische Währungssystem (EWS).

Im Januar 1981 wurde Griechenland als zehntes Mitglied in die EG aufgenommen. Vier Jahre später verständigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs in Luxemburg auf eine Reform der EG-Verträge. Zugleich vereinbarten sie, den Binnenmarkt bis Ende 1992 zu vereinheitlichen.

Mitglieder Nummer elf und zwölf - Spanien und Portugal – traten 1986 bei. Die Türkei bewarb sich schon im April 1987 um einen EU-Beitritt, konkrete Verhandlungen stehen aber noch aus. Im Dezember 1991 einigten sich die EG-Länder in Maastricht auf den Vertrag zur Europäischen Union (EU). Er legte den Fahrplan für die Wirtschafts- und Währungsunion fest und trat zum 1. November 1993 in Kraft.

Finnland, Österreich und Schweden wurden im Januar 1995 im Zuge der vierten Erweiterung EU-Mitglieder. Ende März 1998 begannen schließlich die Verhandlungen mit den EU-Kandidaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland und Zypern. Auch Rumänien und Bulgarien beantragten die Aufnahme in die EU.

Im Dezember 2000 besiegelte der Europäische Rat in Nizza die Erweiterung für 2004. Der Gipfel von Laeken im Dezember 2001 verständigte sich zudem auf die Einsetzung eines Reformkonvents. Er soll bis zum Sommer 2003 die Grundlage für eine europäische Verfassung erarbeiten und die EU der künftig 25 Mitgliedsländer regierungsfähig machen.

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