Kurzkettige Chlorparaffine werden in der Industrie grösstenteils als Kühl- und Schmierflüssigkeit beim Bearbeiten von Metallen verwendet. Ausserdem werden sie zum Fetten von Leder, als Flammschutzmittel in Gummi und Textilien sowie als Filmbildner in Farben und Lacken eingesetzt. Aufgrund ihrer hohen Toxizität für aquatische Organismen und der schädlichen Auswirkungen, die sie langfristig auf Gewässer haben können, sind sie als umweltgefährlich eingestuft worden.
Bundesumweltminister Trittin: "Dieses Verwendungsverbot in der Metall- und Lederverarbeitung ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Gewässer. Es kann aber nur ein erster Schritt sein. Auf europäischer Ebene sollte baldmöglichst geprüft werden, ob ein Verbot auch auf die anderen Einsatzbereiche auszudehnen ist." Mit der vom Kabinett beschlossenen "Sechsten Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen" wird eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Der Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen.