Für die Auswertung zog das UBA Daten der Landeskriminalämter, der Landesstatistikämter, des Bundeskriminalamtes und des Statistischen Bundesamtes heran. Weil die Studie nur die registrierten Delikte berücksichtigt, können über die Gründe für den Rückgang keine verlässlichen Aussagen getroffen werden. So bleibt offen, ob es sich um einen anhaltenden Abwärtstrend oder eine mangelnde Durchsetzung der Rechtsnormen in der Praxis - also ein Vollzugsdefizit - handelt.
Ein wesentliches Problem bei der Auswertung ist immer noch die sehr hohe Dunkelziffer bei Umweltstraftaten. Das liegt auch daran, dass es zum Beispiel bei Umweltdelikten wie Luftverschmutzung oder Gewässerverunreinigung selten einen konkreten, unmittelbar Geschädigten gibt - hier ist vielmehr die Allgemeinheit geschädigt. Die Anzeigebereitschaft wird insofern „nur“ durch ein allgemeines Umweltbewusstsein gefördert. Eine Anzeigenmotivation aufgrund persönlicher Betroffenheit ist im übrigen seltener als im allgemeinen Strafrecht.
Die 37.617 bekannt gewordenen Straftaten verteilen sich auf 30.950 Taten nach dem 29. Abschnitt (Straftaten gegen die Umwelt) des Strafgesetzbuches (StGB) gegenüber 49 umweltrelevanten Taten nach anderen Paragraphen des StGB und 6.618 Straftaten im Bereich des Umweltnebenstrafrechts (Chemikaliengesetz, Bundesnaturschutzgesetz, u.a.).
Während seit Beginn der achtziger Jahre der Schwerpunkt bei den Gewässerverunreinigungen lag, ist dieses Delikt inzwischen vom unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen (22.178 Straftaten im Jahr 2001) auf den zweiten Platz verdrängt worden. Die Anzahl der Delikte zu Gewässerverunreinigungen lag im Jahr 2001 bei 4.984 Fällen und somit rund 16 Prozent unter dem Vorjahreswert. Das dritthäufigste Delikt ist wie im Vorjahr die Bodenverunreinigung: 2001 wurden 2.117 Fälle bekannt, 2000 waren es 2.294 Fälle. Damit wird deutlich, dass die Einführung des § 324a StGB einem Erfordernis der Praxis entsprach.
Die Aufklärungsquote bei der gesamten Umweltkriminalität lag 2001 mit 61,1 Prozent (2000: 61,0 %) über der für die Gesamtkriminalität (53,1 %). 2001 wurden in Schleswig-Holstein, Berlin und Rheinland-Pfalz verhältnismäßig viele Umweltdelikte (nach dem 29. Abschnitt des StGB) bekannt, in Bayern und Nordrhein-Westfalen waren es weniger. Je 100.000 Einwohner wurden zum Beispiel in Schleswig-Holstein 112,4 Fälle, in Bayern hingegen nur 13,3 Fälle verfolgt.
Bei der Aufklärung war Bayern mit einer Aufklärungsquote von 80,6 Prozent, gefolgt von Sachsen-Anhalt und Thüringen, führend. Berlin hatte mit einer Aufklärungsquote von 38,2 Prozent, gefolgt von Hamburg und Hessen, die niedrigste Aufklärungsquote.