November 2002
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Alarmwert wurde dieses Jahr nicht überschritten
Der EU-weit geltende Alarmwert von 360 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurde in Deutschland nicht überschritten, wie das Umweltbundesamt am Freitag in Berlin mitteilte. Der Wert von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter, ab dem erste gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten können, wurde an 151 der bundesweit 362 Messstellen überschritten. Verteilt auf 27 Tage wurden 634 Stunden mit erhöhten Ozonwerten registriert. Die Ozonbelastung gehe jedoch seit Anfang der 90er Jahre kontinuierlich zurück.
Finanzierungskonzept gestaltet sich als schwierig
Im Ringen um ein Finanzierungskonzept zur Rettung des Mobilfunkanbieters MobilCom zeichnet sich keine Einigung ab. Es werde weiter verhandelt, sagte ein MobilCom-Sprecher am Freitag in Büdelsdorf. Es sei nicht abzusehen, dass noch im Laufe des Tages eine Entscheidung falle. Als Knackpunkt gelte die Zustimmung von MobilCom-Gründer und Großaktionär Gerhard Schmid, der zusammen mit seiner Frau knapp die Hälfte der Anteile besitzt. Am Donnerstagabend hatten die MobilCom-Gläubigerbanken dem Unternehmen bereits zum vierten Mal einen Zahlungsaufschub des fälligen UMTS-Kredits in Höhe von 4,7 Milliarden Euro gewährt. Damit soll MobilCom weitere zwei Wochen Zeit bekommen, mit allen Beteiligten eine Einigung über das Finanzkonzept zu finden.
Stärkere Kinderkultur
Das Deutsche Kinderhilfswerk verleiht am 23. November in Berlin den Deutschen Kinderkulturpreis. Die Auszeichnung wird zum siebten Mal vergeben und ist die größte ihrer Art in Deutschland, wie das Kinderhilfswerk am Freitag in Berlin mitteilte. Der Preis ist mit insgesamt 25 000 Euro dotiert und steht in diesem Jahr unter dem Motto "Spielwelten". Mit der Auszeichnung soll nach Angaben des Kinderhilfswerks die Kinderkultur stärker in den Mittelpunkt gerückt werden.
Klage vor dem VG Potsdam zurückgezogen
Unternehmen des Handels, Verpackungshersteller und Getränkeabfüller, die vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wegen der bevorstehenden Einführung des Dosenpfandes gegen das Land Brandenburg geklagt hatten, haben am Donnerstag ihre Klage zurück gezogen. Das teilt das Bundesumweltministerium in Berlin mit. Die Kläger seien damit einer offensichtlich bevorstehenden Niederlage zuvorgekommen. Das VG Potsdam habe zuvor bereits in zwei Hinweisen zu erkennen gegeben, dass es die Klage für unzulässig halte. Ferner äusserte das Gericht auch Zweifel an der Begründbarkeit der Klage, da die Pfandregelung der Verpackungsverordnung nach Ansicht der Kammer weder gesetz- noch verfassungswidrig sein dürfte.