Die Einberufung des Vermittlungsausschusses wurde notwendig, weil sich die Europäische Kommission und das Parlament nicht einigen konnten, wie konsequent die zukünftige EU-Gesetzgebung mit Tierversuchen in der Kosmetik umgehen soll. Während die Kommission nur dann ein Tierversuchs- und ein Vermarktungsverbot aussprechen wollte, wenn im Einzelfall für die Sicherheitsprüfung von Chemikalien tierversuchsfreie Methoden international anerkannt sind, forderte das Parlament weitreichende Verbote.
Das Parlament unterstützte damit zumindest die zentralen Forderungen der Tierschützer, die eine grundsätzliche Koppelung der Verbote mit der Anerkennung von tierversuchsfreien Prüfmethoden strikt ablehnen. Denn eine solche hätte zur Konsequenz, dass bis in die ferne Zukunft Kosmetika auf den EU-Markt kommen könnten, die in Drittländern tierexperimentell getestet wurden. Trotz jahrelangen Bemühungen wurden bislang lediglich in zwei von ca. 13 Bereichen der Sicherheitsprüfung von Chemikalien tierversuchsfreie Tests als Ersatz zum Tierversuch international anerkannt.
Dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses muss nunmehr nochmals vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat zugestimmt werden, ansonsten wäre das Gesetzesvorhaben gescheitert.
Für den Tierschutzbund ist der Kompromiss nicht akzeptabel. Es müsse festgelegt werden, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt in der EU nur noch tierversuchsfreie Kosmetika verkauft werden dürfen. Der Vermittlungsausschuss habe "nun wieder Ausnahmemöglichkeiten zugestimmt, die auch in Zukunft grausamste Tierversuche für Kosmetika zementieren," meint der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel.
Ein sofortiges und vollständiges Vermarktungs- und Tierversuchsverbot sei problemlos umzusetzen: "Es gibt genügend Kosmetika auf dem Markt, getestete Inhaltsstoffe sind ausreichend vorhanden und es existieren genügend Alternativmethoden."
Bereits vor 20 Jahren hat der Deutsche Tierschutzbund Richtlinien für sogenannte tierversuchsfreie Kosmetika entwickelt. Die sogenannte "Kosmetik-Positivliste" enthält neben Hintergrundinformationen Hinweise auf Firmen und Geschäfte, die diese Produkte vertreiben.