Die Ausgaben des Bundes sind von geplanten 247,5 Milliarden Euro auf 252,5 Milliarden Euro gestiegen. Zur Sicherstellung eines ausgeglichenen Haushaltes steigt die Nettokreditaufnahme um 13,5 Milliarden Euro auf 34,6 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme liegt damit im Jahr 2002 über den Ausgaben für Investitionen (25 Milliarden Euro). In Artikel 115 des Grundgesetzes heißt es: "Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten".
Der Bundesfinanzminister hat eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt und damit die genannte Ausnahmesituation für das Haushaltsjahr 2002 bejaht: Denn die Ziele eines hohen Beschäftigungsstandes (durchschnittlich 4,05 Millionen Arbeitslose in 2002 statt erwarteter 3,89 Millionen; Beschäftigungsstand um 200.000 niedriger als in 2001) und eines stetigen Wirtschaftswachstums (nur 0,5 statt 1,25 Prozent) werden gravierend verfehlt. Auch das Wachstumsziel für 2003 musste bereits von 2,25 auf 1,5 Prozent korrigiert werden. Die Bundesregierung ist jedoch überzeugt, dass es sich um eine einmalige Überschreitung der Kreditobergrenze handelt.