Im ersten Politbüroprozess waren am 25. August 1997 der frühere SED-Chef und DDR-Staatsratsvorsitzende Egon Krenz zu sechseinhalb Jahren sowie die beiden Politbüro-Mitglieder Günter Schabowski und Günther Kleiber zu je drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht bestätigten das Urteil.
Das Landgericht war zu dem Ergebnis gekommen, dass es einen erheblichen Unterschied zwischen dem DDR-Grenzgesetz und der Befehlslage für die DDR-Grenztruppen gegeben habe. Lorenz und Böhme hätten auch bei einem Eintreten für die Einhaltung des Grenzgesetzes die Toten an der Mauer nicht verhindern können. Daher sei die Strafbarkeit ihres Unterlassens nach DDR-Recht nicht gegeben. Der ehemalige SED-Westexperte Häber habe sich zudem um Erleichterungen im Grenzverkehr bemüht, die langfristig zum Versiegen des Flüchtlingsstroms hätten führen können.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Lorenz und Böhme jeweils zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert. Für Häber verlangte sie zwei Jahre auf Bewährung, weil er im Politbüro unter starkem Druck gestanden habe. Häber war 1985 nach nur eineinhalb Jahren aus dem höchsten Machtgremium der DDR entlassen worden. Die Verteidiger hatten Freispruch beantragt.