Dies beziehe sich sowohl auf den Produktnamen als auch auf die Zutatenliste. Zugleich müsse darauf geachtet werden, dass der Verbraucher ohne Fremdwörterlexikon einkaufen gehen könne und er nicht mit unnötigen Informationen überschüttet werde. „Auf den Gehalt der Information kommt es an“, so Edda Müller. „Weniger, dafür aber wahrhaftig und verständlich, kann oft Mehr sein“. Zur Vermittlung von detaillierteren Informationen schlägt der vzbv bspw. die Einrichtung von Scannersystemen oder Info-Ordnern im Geschäft sowie kostenfreie Firmenhotlines vor. In diesem Zusammenhang betonte Müller die dringende Notwendigkeit eines umfassenden Verbraucherinformationsgesetzes.
Damit sich Verbraucher bewusst für oder gegen ein Lebensmittel entscheiden können, sind aus Sicht der Verbraucherzentralen folgende Kennzeichnungselemente von zentraler Bedeutung:
- Die Verkehrsbezeichnungen müssen der Wahrheit entsprechen
Was eigentlich wie eine Selbstverständlichkeit klingt, muss gesetzlich verankert werden. Ein Erdbeerjoghurt mit nur einer Erdbeere und viel Aroma oder eine Geflügelwurst, bei der auch Bestandteile von anderen Tierarten ohne deutliche Kennzeichnung verwendet werden, sollte es nicht mehr geben. Letzteres gilt insbesondere für Personen, die aus religiösen Gründen Fleisch von bestimmten Tieren nicht essen dürfen.
- Konkrete Nennung der Haltungsbedingungen von Nutztieren
Verbraucher wollen zunehmend durch ihre Kaufentscheidung Mitverantwortung dafür übernehmen, wie das Fleisch, die Wurst oder der Käse produziert werden. Bisher sind Angaben zu Haltungsformen bei Nutztieren - außer bei Eiern - freiwillig und daher kaum auf dem Etikett zu finden. Und dort, wo es Angaben gibt, sind sie zudem häufig irreführend und suggerieren „ländliche Idylle“.
- Nennung allergener Inhaltsstoffe
Etwa 8 % der Kinder und 2,4 % der Erwachsenen leiden in Deutschland unter einer Lebensmittelallergie. Damit diese Personen allergieauslösende Nahrungsmittel meiden können, müssen allergene Inhaltsstoffe gekennzeichnet werden. Der vzbv fordert die rasche Verabschiedung der Änderung der EU-Etikettierungs-Richtlinie und deren zügige nationale Umsetzung.
- Umfassende Kennzeichnung von alkoholhaltigen Getränken
Derzeit muss der Alkoholgehalt in Getränken nur dann angegeben werden, wenn dieser über 1,2 Volumenprozent liegt - für Kinder oder Alkoholkranke eine gefährliche Lücke.
- Kennzeichnung von Genprodukten
Alle Lebensmittel, die mit Gentechnik in Kontakt gekommen sind bzw. deren Produktions- und Verarbeitungsverfahren gentechnisch veränderte Organismen nutzen, müssen transparent deklariert werden.
- Kennzeichnung loser Ware
Lose verkaufte Produkte werden fast gar nicht gekennzeichnet. Der Verbraucher will aber wissen, wie etwa das Obst oder Gemüse angebaut wurde oder woraus die Fleischsauce besteht.
- Die Angabe der Herstelleradresse mit Telefonnummer
- Der Ausbau von Kundeninformationssystemen .
Zur Schaffung verbraucherfreundlicher Informationswege schlägt der vzbv zusätzliche Scannersysteme im Geschäft vor, die dem Verbraucher ergänzende Informationen liefern können. In Einzelhandelsgeschäften können diese Informationen durch schriftliche Produktinformationen in einem Ordner vermittelt werden.
- Die Verabschiedung eines Verbraucherinformationsgesetzes
Grundsätzlich müssen die Hersteller verpflichtet werden, alle für die Verbraucher relevanten Informationen bereitzustellen. Deshalb muss die Bundesregierung schnellstmöglich einen neuen Anlauf für ein umfassendes Verbraucherinformationsgesetz unternehmen, das verbindliche Auskunftsansprüche von Verbrauchern gegenüber Unternehmen und Behörden festschreibt. Dies ist auch im Interesse der nachhaltig produzierenden und kundenfreundlichen Unternehmen.