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Einheitliches Haftungsrecht für Umweltschäden erforderlich

Umweltbundesamt veröffentlicht Studie zur Neugestaltung der Umwelthaftung

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Das Umwelthaftungsrecht in Deutschland muss systematisiert, vereinheitlicht und vereinfacht werden. Gleichzeitig sind Regelungslücken zu schließen. Durch solche Veränderungen können die Ziele des Umwelthaftungsrechts - die Vermeidung und verursachergerechte Kompensation von Umweltschäden - wirksamer erfüllt werden. Zu diesen Ergebnissen gelangten Juliane Kokott von der Universität St. Gallen, Schweiz, und ihr Mitarbeiter Frank Hoffmeister. Im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) haben sie die Haftungsvorschriften in Deutschland sowie in 14 anderen Staaten Europas untersucht und bewertet.


Die Analyse der deutschen Haftungsvorschriften zeigt: Es gibt eine Vielzahl bundes- und landesrechtlicher Ersatzvorschriften. Die Regelungen sind jedoch in ihrer Struktur und Reichweite recht unterschiedlich. In einigen Umweltbereichen gibt es noch erhebliche Regelungslücken.

Als Fortentwicklung des Haftungsrechts wird für Deutschland ein Gesetz zum öffentlich-rechtlichen Ausgleich von Umweltschäden vorgeschlagen, das auch Ersatzpflichten für Schäden in hoheitsfreien Räumen - wie zum Beispiel der Hohen See und der Antarktis - vorsieht.

Wie die rechtsvergleichende Untersuchung zeigt, gibt es in verschiedenen europäischen Staaten, wie Belgien, Dänemark, Finnland, Niederlande und Österreich, ein Haftungsrecht, das alle Umweltbereiche erfasst. Andere Staaten - zum Beispiel Portugal, Schweden und die Schweiz - bereiten solche Bestimmungen vor. Viele Staaten räumen zudem Umweltverbänden ein ergänzendes Klagerecht ein.

Die Studie "Öffentlich-rechtlicher Ausgleich für Umweltschäden in Deutschland und in hoheitsfreien Räumen - Bestandsaufnahme, Rechtsvergleich und Vorschläge de lege ferenda" ist in der Reihe Berichte des Umweltbundesamtes als Nr. 9/2002 (ISBN 3 503 07035 4) im Erich Schmidt Verlag Berlin erschienen und kostet 56 Euro.

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