DIE Internet-Zeitung
Dosenpfand ab 1.1.2003

Berliner Verwaltungsgericht lehnt Klagen der Einweglobby ab

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"Die erfreulich klare Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu 1.767 Einzelklagen der Einweglobby bedeutet eine weitere empfindliche Niederlage". Zu dieser Beurteilung kommen die Bundesverbände der mehrwegorientierten Getränkewirtschaft, der mittelständischen Privatbrauereien und die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach dem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts.


Die Entscheidung ist eine klare und unmissverständliche Abgrenzung von dem Urteil des lediglich für bestimmte Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zuständigen Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht Berlin als für das Bundesgebiet zuständige Gericht ist den Düsseldorfer Erwägungen in keinem Punkt gefolgt. "Der im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Beschluss führt dazu, dass auch die aus dem Düsseldorfer Verfahren resultierende Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung für die Einführung des Dosenpfandes zum 1. Januar 2003 hat", so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die Mehrwegallianz vertritt.

Alle früheren Klagen der "Vermüllungslobby" scheiterten bereits vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht in Berlin. Auch das Bundesverfassungsgericht wies bereits im Juni die Klagen und Eilanträge der Einweglobby als unbegründet ab. Mit einer in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte beispiellosen Klagewelle startete daraufhin das Zweckbündnis aus Dosenbierbrauereien, Dosenherstellern und Lebensmitteldiscountern eine Klageflut von 500 Einzelverfahren vor praktisch allen Verwaltungsgerichten der Bundesländer sowie zwei Massenklagen mit über 9.000 Beteiligten vor dem eigentlich zuständigen Berliner Verwaltungsgericht.

In der mit Spannung erwarteten Entscheidung führt das VG Berlin (Az VG 10 A 349.02) aus: "Das auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ... gerichtete vorläufige Rechtsschutzbegehren der Antragstellerinnen hat weder im Haupt- noch im Hilfsantrag Erfolg." Damit ist faktisch auch die zweite noch anhängige, inhaltsgleiche Klage weiterer 7.400 Unternehmen ebenfalls mit gescheitert, so die in einer "Allianz pro Mehrweg" versammelten Umweltverbände, Brauereien und Getränkefachhändler.