Krenz selbst hat noch nicht um Gnade gebeten. Früher hatte Krenz stets betont: "Ich will nicht Gnade, sondern Recht." So focht er auch das vom Berliner Landgericht gegen ihn verhängte Urteil bis in die letzte Instanz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg an. Die Straßburger Richter entschieden jedoch am 22. März 2001, dass der ehemalige DDR-Partei- und Staatschef von bundesdeutschen Gerichten wegen seiner Mitverantwortung für die Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze zu Recht verurteilt worden
sei.
Über die Anträge berät der Gnadenausschuss bei der Berliner Justiz. Nach Anhörung des Gnadenausschusses habe sich die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) nicht in der Lage gesehen, einen Gnadenerweis zu erteilen.