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Gnadengesuch

Egon Krenz wird nicht vorzeitig entlassen

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Der wegen der Todesschüsse an der Mauer inhaftierte ehemalige DDR-Partei- und Staatschef Egon Krenz wird vorerst nicht aus der Haft entlassen. Gnadengesuche von rund 50 Bürgern für den früheren DDR-Spitzenpolitiker wurden am Mittwoch abgelehnt, hieß es in Justizkreisen. Bereits in den vergangenen Jahren waren wiederholt von Bürgern Gnadenanträge eingereicht worden, die alle zurückgewiesen wurden. Krenz verbüßt seit dem 13. Januar 2000 wegen Totschlags an vier DDR-Flüchtlingen eine sechseinhalbjährige Freiheitsstrafe in Berlin.


Krenz selbst hat noch nicht um Gnade gebeten. Früher hatte Krenz stets betont: "Ich will nicht Gnade, sondern Recht." So focht er auch das vom Berliner Landgericht gegen ihn verhängte Urteil bis in die letzte Instanz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg an. Die Straßburger Richter entschieden jedoch am 22. März 2001, dass der ehemalige DDR-Partei- und Staatschef von bundesdeutschen Gerichten wegen seiner Mitverantwortung für die Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze zu Recht verurteilt worden

sei.

Über die Anträge berät der Gnadenausschuss bei der Berliner Justiz. Nach Anhörung des Gnadenausschusses habe sich die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) nicht in der Lage gesehen, einen Gnadenerweis zu erteilen.

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