Überblick
Der Kursverlauf der MobilCom-Aktie, der am Freitag auf knapp über einen Euro gefallen war, glich am Montag einem Raketenstart. Nach Gewinnen von über 250 Prozent am Morgen notierte das Papier am Neuen Markt gegen 15.00 Uhr noch mit gut 185 Prozent im Plus bei 3,20 Euro.
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) erläuterte auf einer Pressekonferenz mit Schröder, ein Teil der Kredite diene der Restrukturierung, nach der MobilCom voraussichtlich Mitte nächsten Jahres wieder schwarze Zahlen schreiben werde. Der andere Teil diene der Weiterführung der UMTS-Aktivitäten, zu denen France Télécom verpflichtet sei. Diese Kosten müssten vorgestreckt werden, sie kämen jedoch aufgrund der Verträge mit dem französischen Konzern zurück, versicherte Müller.
Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Michael Rogowski, kritisierte die Hilfsaktion. "Wir müssen uns dazu bekennen, dass wir uns in einer wettbewerbsorientierten Marktwirtschaft befinden", sagte Rogowski in Berlin. "Da gibt es Leben und Sterben." Wer dies nicht akzeptiere, komme nie von dem bestehenden "Subventionswettbewerb" weg. Kritik kam auch vom Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Dieter Philipp, und dem Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke. Däke sagte, es sei "keine Staatsaufgabe, Fehlentwicklungen in der Privatwirtschaft mit öffentlichen Geldern zu korrigieren".
Unterdessen sagte die Sprecherin von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti, die Kommission wolle die Hilfe der Bundesregierung prüfen. Die Unterstützung stelle eine staatliche Garantie dar. Die Behörde erwarte daher eine Anmeldung. Wirtschaftsminister Müller sagte, die Kommission irre sich bei ihrer Einschätzung. Es handele sich nicht um eine staatliche Bürgschaft, sondern um ein Bankgeschäft.
Ein KfW-Sprecher erläuterte, die bankmäßige Besicherung des Marktkredits an MobilCom werde nach den üblichen Kriterien geprüft. Die KfW bestehe wie bei jedem Direktkredit zu Marktbedingungen auf einer adäquaten Besicherung. Ohne eine solche werde die KfW den Kredit nicht auszahlen. Müller hatte zuvor betont, der KfW-Kredit über 320 Millionen Euro sei bereits fest zugesagt. Falls sich die Besicherung von MobilCom als nicht tragfähig erweist, ist Beobachtern zufolge eine Bundesgarantie erforderlich. Für die Auszahlung des Sofortkredits an MobilCom über 50 Millionen Euro sei es aber Ziel der KfW, diese noch am Montag vorzunehmen, unterstrich der Sprecher. Die restliche Summe von 270 Millionen werde danach geprüft.
Nach den Worten des MobilCom-Vorstandsvorsitzenden Thorsten Grenz werden die 400 Millionen Euro "bis ins nächste Jahr" reichen. Wie Grenz weiter sagte, würden zum geplanten Ausbau des UMTS-Netzes konkrete Gespräche mit mehreren möglichen Partnern geführt. Er fügte hinzu, dass MobilCom mit France Télécom permanent in Verbindung stehe und die Gespräche zur Übernahme der Schuldenlast "sehr weit" seien. Beim Personalabbau gehe es um einige hundert Arbeitsplätze.
Wie Grenz sagte, werde er dem Aufsichtsrat am Dienstag ein Konzept zur Restrukturierung des defizitären Service-Provider-Geschäfts vorlegen, um sich dieses genehmigen zu lassen. Danach werde die Geschäftsleitung in Gespräche mit dem Betriebsrat über die anstehenden Maßnahmen treten. Alle Geschäftsfelder würden weiter betrieben, sagte Grenz. Die "übergroße Mehrheit" der Arbeitsplätze sei jetzt langfristig gesichert.
Kredite für viele Verbraucher künftig deutlich teurer oder unerreichbar
Basel II-Abkommen
Zwar seien die konkreten Auswirkungen noch unklar, weil die Pläne noch nicht offiziell verabschiedet sind, die Banken noch an ihren technischen Systemen feilen und sich für manche Kunden die Situation gegenüber heute verbessert. Fest steht jedoch: Für Gruppen schlechterer Bonität werden Kredite in jedem Fall teurer, im Extremfall sogar unerreichbar. Dazu können vor allem junge, noch nicht gut verdienende Familien oder Singles gehören. Es ist kein Zufall, so ein Ergebnis der Studie, dass es in Ländern mit besonders ausgeprägter Rating-Tradition wie den USA oder Großbritannien auch besondere Probleme mit dem Zugang sozial schwacher Bevölkerungsgruppen zu Finanzdienstleistungen gebe. Außerdem sind die Rating- und Scoring-Systeme fast völlig intransparent. Über die genauen Kriterien und Gewichtungen ihrer "Scorings" bzw. "Ratings" sind die Kreditinstitute keine Rechenschaft schuldig - nicht einmal Bankmitarbeiter erfahren sie. Dadurch ist für einen Verbraucher kaum ersichtlich, warum er für einen Kredit eventuell mehr bezahlen muss als sein Nachbar.
Der vzbv fordert daher: 1. Transparenz der Rating-Systeme: Veröffentlichung von Kriterien und Gewichtungen, detaillierte Information der Kunden über die Rating-Ergebnisse n 2. Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Kreditkonditionen in der Informationsphase der Verbraucher: Auch künftig muss der effektive Jahreszins für Verbraucher transparent werden und zwar nicht erst, nachdem er ein Rating erhalten hat.
- Gewährleistung des Zugangs zu Krediten auch für Zielgruppen mit "schlechten Risiken": Mindestversorgung ähnlich dem Girokonto auf Guthabenbasis, ggf. kooperative Lösungen in Partnerschaft von Verbänden, Kreditinstituten und öffentlicher Hand
- Monitoring der Praxis: Veröffentlichungspflichten der Banken zu ihren Kreditportfolios, Auswertung von Fehlentwicklungen durch die Verbraucherzentralen, Identifikation und Veröffentlichung diskriminierender Rating-Verfahren.
"Es ist nur die halbe Wahrheit, Basel II als gerechter zu bezeichnen, weil künftig jeder sein eigenes Risiko bezahlt", resümiert Westphal. "Fest steht nämlich auch, dass Finanzdienstleistungen heute Infrastrukturcharakter haben: Ohne Kredit gibt’s kein Eigenheim, ohne Bankkonto keinen Job. Wenn Kredite an schwierige Zielgruppen so teuer werden, dass sie unterm Strich nicht mehr vergeben werden, entziehen sich die Banken ihrer Verantwortung für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft."
Die Studie des vzbv wurde von dem Hamburger Forschungs- und Beratungsunternehmen EVERS & JUNG erstellt.
Mit "Basel II" wird die seit 1999 entstehende sogenannte Baseler Eigenkapitalvereinbarung bezeichnet. Sie soll Ende 2006 in Kraft treten. Das Abkommen ist von dem 1975 gegründeten "Ständigen Ausschuss für Bankenaufsicht" erarbeitet worden, in dem die Zentralbanken und Finanz-Aufsichtsbehörden der wichtigsten Industriestaaten vertreten sind. Der Ausschuss hat seinen Sitz bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel, weshalb meist vom "Baseler Ausschuss" gesprochen wird. Außer dieser Ressourcennutzung hat der Ausschuss mit der BIZ jedoch nichts zu tun.
Der Baseler Ausschuss hat keine formale Entscheidungsgewalt und seine Beschlüsse haben keine Rechtskraft. Er erarbeitet gemeinsame Standards und Richtlinien für die Bankenaufsicht in den Mitgliedsstaaten, die von diesen jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Basel geht zurück auf den 1999 veröffentlichten Entwurf für eine weiterentwickelte Eigenkapitalvereinbarung. Stärker als Basel I zielt die Vereinbarung auf den Erhalt des Finanzsystems als Ganzes und stellt vor allem auf die differenzierte Betrachtung von Risiken ab.
Am 24-06-2003
Vergabe des millionsten Kleinkredits in Kenia gefeiert
Afrika
Die von der Hilfsorganisation WORLD VISION gegründeten Mikrofinanz-Institutionen haben im August 2004 den 1 000 000sten Kredit seit ihrem Arbeitsbeginn vergeben. Aus diesem Anlass erhält die Kenianerin Eunice Cherono am Mittwoch ihren Kredit im Rahmen einer besonderen Zeremonie in Kabernet (Rift Valley-Provinz). Der Leiter der kenianischen Mikrofinanz-Institution NEPAD (Neue Partnerschaft für Afrikas Entwicklung) wird der 38-jährigen Mutter von sieben Kindern eine Krediturkunde überreichen. Eunice Cherono ist Inhaberin eines kleinen Lebensmittelladens und leitet eine Kreditgenossenschaft von Kleingewerbetreibenden in dem Dorf Salawa, das einem Regionalentwicklungsprogramm von WORLD VISION angeschlossen ist.
Kleinkredite sind ein wirksamer Weg, um armen Menschen aus der Not zu helfen und ihnen ein bescheidenes Einkommen zu verhelfen. Drei Milliarden Menschen auf der Erde müssen mit weniger als zwei Dollar Einkommen pro Tag auskommen. Die meisten von ihnen - in vielen Entwicklungsländern mehr als 50 Prozent der gesamten arbeitenden Bevölkerung - beziehen ihr Einkommen aus Kleinstgewerben. Sie verkaufen mit harter Arbeit Dienstleistungen oder selbst hergestellte Produkte. "Kleinunternehmern mit guten Ideen zu Kapital zu verhelfen ist nach unserer Erfahrung der effektivste direkte Ansatzpunkt zur Armutsminderung", erklärt Andreas Späth, Referent für Gewerbeförderung bei WORLD VISION Deutschland.
Auch die Weltbank schätzt, dass 600 Millionen Arme Arbeit finden oder ihr Einkommen effektiv erhöhen könnten, wenn sie Zugang zu Krediten hätten. Finanzinstitutionen bedienen bisher nur fünf Prozent dieses potentiellen Marktes. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Kleinkrediten haben die Vereinten Nationen das Jahr 2005 als "Jahr des Kleinkredits" ausgerufen. Das internationale WORLD VISION-Netzwerk unterhält Kleinkreditprogramme in 45 Entwicklungsländern. WORLD VISION Deutschland unterstützt die Gewerbeförderung insbesondere in Kenia, Malawi, Bolivien und Guatemala.
Die Kreditnehmer, die in der Regel Summen zwischen 100 und 2000 Euro ausleihen, sind zumeist Kleinbauern, Straßenverkäufer oder Handwerker, die den Kredit dazu nutzen, ein kleines Gewerbe zu eröffnen oder zu erweitern. "Die Bewerber werden sorgfältig ausgewählt. Sie müssen eine gute Geschäftsidee und die dazu nötigen Kenntnisse haben und persönliche Initiative zeigen", so Andreas Späth. "Fehlendes Business-Know-How wird durch Schulungen ergänzt, und die Kreditorganisationen fördern auch den Erfahrungsaustausch unter den Gewerbetreibenden." Der Kredit wird häufig an eine Gruppe ausgezahlt, die dann als Ganzes für die Rückzahlung bürgt.
Dank dieser Solidaritätsgarantie wird eine sehr hohe Rückzahlungsrate von 98 Prozent erreicht. Finanziert werden die Kredite durch Spenden und Zuwendungen öffentlicher Geldgeber der Entwicklungszusammenarbeit. Den ersten Kleinkredit vergab WORLD VISION im Jahr 1993. Heute, 11 Jahre später, sind über 250.000 Arme Kreditnehmer bei einer der 45 Mikrofinanz-Institutionen, die WORLD VISION ins Leben rief. Frauen stellen in den meisten Programmen zwei Drittel der Kreditnehmer. Mit Hilfe der im vergangenen Jahrzehnt ausgegebenen Kredite konnten nach eigenen Berechnungen rund 1,7 Millionen Jobs geschaffen bzw. gesichert werden. Schätzungsweise 1,6 Millionen Kinder genießen durch das gestiegene Familieneinkommen einen höheren Lebensstandard, werden beispielsweise besser ernährt und länger zur Schule geschickt.
Am 25-08-2004
Kreditbearbeitungskosten: Immer noch Ärger ohne Ende
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Auch nach dem 01.01.2015 ist das Thema Rückerstattung von Kreditbearbeitungskosten für Verbraucher wie auch für Kreditinstitute noch immer ein wichtiges Thema. Am Jahresanfang war ein Großteil der Rückerstattungsansprüche, die Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Banken erhoben hatten, verjährt. Konkret ging es um die in den Jahren 2004 bis 2011 zu Unrecht erhobenen Bearbeitungskosten bei Verbraucherdarlehen. Nachdem der Bundesgerichtshof am 28. Oktober 2014 mit seinen Urteilen Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14 auf die Anwendung der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist abgestellt hat, forderten im November und Dezember 2014 hunderttausende Kreditkunden mit Hilfe der Verbraucherzentralen ihr Geld zuzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Selbst aus Sicht der Kreditinstitute ging es deshalb nicht mehr nur um Peanuts. Nun haben die Verbraucherzentralen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen geprüft, wie sich Banken und Sparkassen in dieser Angelegenheit in den Monaten Januar und Februar 2015 gegenüber ihren Kunden verhalten haben. Dazu wurden stichprobenartig insgesamt 206 Fälle aus der Verbraucherberatung ausgewertet, bei denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher wegen Rückerstattungsfragen an die örtliche Verbraucherzentrale gewandt hatten. Im Ergebnis dieser Stichprobe wurde festgestellt, dass berechtigte Ansprüche der Bankkunden vielfach nicht befriedigt wurden. Weiterhin zeigt sich, dass die Auszahlung zeitlich verzögert und dass den Betroffenen häufig nur ein Teil des ihnen zustehenden Geldes zurückgezahlt wird.
Im Vertrauen auf redliches Verhalten hatten sich Kreditnehmer, nachdem sie ihren Anspruch geltend gemacht und keine Ablehnung (und auch sonst keine Reaktion) erhalten hatten, auf eine umgehende Zahlung gehofft oder sich von allgemeinen Antwortschreiben der Banken hinhalten lassen und hatten bis zum 31.12.2014 keine außergerichtliche Streitschlichtungsstelle eingeschaltet. Das sollten einige von ihnen bereuen. In den ersten Tagen des Jahres erhielten dann nicht nur Kunden der TARGO und Santander Consumer Bank, sondern auch von Banken anderer Institutsgruppen sowie von Sparkassen die Antwort, dass der Anspruch verjährt sei. Betroffenen erscheint dieses Verhalten als trickreiches Hinhalten der Banken, um ihrer Zahlungspflicht zu entgehen und sind erbos darüber.
Die Devise „Zeit ist Geld“ machten sich verschiedene Kreditinstitute ebenfalls zu eigen. So warteten auch noch im Februar Verbraucher auf ihr Geld. Wer das Bearbeitungsentgelt zurückerhielt, ärgerte sich nicht selten darüber, dass dies nur anteilig erstattet wurde und/oder die ebenfalls geforderte Nutzungsentschädigung – auf deren Berechtigung der Bundesgerichtshof ausdrücklich hingewiesen hat – nicht gezahlt wurde. Nach dem Sprichwort „Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“ vertrauen Banken und Sparkassen darauf, dass die Kunden sich zufriedengeben und die Durchsetzung ihres vollen Anspruchs nicht weiter verfolgen werden.
Kunden der Santander Consumer Bank erhielten einen Kontoauszug, auf dem die zuvor erstatteten Kreditbearbeitungskosten wieder ins Soll gebucht waren. Auf eine Beschwerde hin erhielten die Betroffenen die Antwort, dass der „Kontoauszug aus EDV-technischen Gründen fehlerhaft erstellt worden sei“.
Die außergerichtlichen Schlichtungsstellen haben noch tausende Anträge abzuarbeiten, in denen es unter anderem um die Anwendung auf Immobiliendarlehen und die Nutzungsentschädigung geht. Gern hätten die Verbraucherzentralen einen Gesamtüberblick über die anhängigen und bereits geschlichteten Verfahren von allen betroffenen bundesdeutschen Schlichtungsstellen erhalten. Auf eine Umfrage der Verbraucherzentrale Sachsen zeigten sich diese jedoch wenig auskunftsfreudig. Lediglich 7 von 13 angeschriebenen Institutionen reagierten auf die schriftliche Nachfrage. Davon befasste sich lediglich der Bundesverband deutscher Banken näher mit den gestellten Fragen. Alle anderen wiesen darauf hin, dass es ihnen wegen der Masse der Eingaben und der noch laufenden Abarbeitung derzeit nicht möglich sei, die Fragestellungen der Verbraucherzentrale zu beantworten.
Am 12-03-2015
Lukrative Sparverträge sind für Kreditinstitute zum Störfaktor geworden
Nicht rausdrängen lassen!
Derzeit suchen verstärkt Leipziger Bürger den Rat der Verbraucherzentrale Sachsen . Sie alle haben vor langer Zeit – meistens noch in den 90iger Jahren – Sparverträge bei der Sparkasse Leipzig abgeschlossen. Jetzt werden sie von dem Kreditinstitut kontaktiert und zu einem Gespräch geladen. „Wie uns Verbraucher berichten, wird in diesem dann versucht, die gut verzinsten Sparverträge zu beenden“, informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Das Geld soll dann in eine andere Sparform oder in Fonds investiert werden.“ Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, sich nicht freiwillig aus den lukrativen Sparverträgen drängen zu lassen und unterstützt verunsicherte Verbraucher gern. Die Vorgehensweise ist nicht neu. In der Vergangenheit versuchten schon die Sparkasse Vogtland und die Stadtsparkasse Dresden ihre Kunden zu einer freiwilligen Vertragsbeendigung zu bewegen. Eine härtere Gangart verfolgten Sparkassen in anderen Bundesländern, indem sie Kunden die Sparverträge kündigten. Der dadurch vorprogrammierte Streit endete mit der Sparkasse Ulm und der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld vor Gericht und machte verschiedene Schlagzeilen.
Sparer aus Baden-Württemberg profitierten von den gerichtlichen Auseinandersetzungen – für die Sachsen-Anhaltiner ist die Angelegenheit noch nicht endgültig geklärt. Währenddessen kündigt in Bayern die VR Bank Nürnberg ebenfalls ihren Sparern und auch dort wird wohl das zuständige Gericht entscheiden müssen, ob die Kündigungen rechtmäßig sind oder nicht.
„Im aktuellen Leipziger Geschehen haben wir Unterlagen gesehen, aus denen ein auf den Tag genau bezeichnetes Vertragsende nach 30 Jahren Laufzeit hervorgeht und wir kennen auch Werbeunterlagen mit avisierten Laufzeiten bis zu 25 Jahren“, stellt Heyer klar. Damit gleichen die Verträge dem Angebot der Sparkasse Anhalt-Bitterfeld mit dem identischen Namen „Prämiensparen flexibel“. Die Sparkasse aus Sachsen-Anhalt behauptet, ihr stehe ein Kündigungsrecht mit dreimonatiger Kündigungsfrist zu. Die Verbraucherschützer sehen das anders.
Das nicht rechtskräftige Urteil (AZ 4 O 106/16) des Landgerichtes Dessau-Roßlau vom 15.11.2016 wertete das Institut für sich als Erfolg, doch das ist unter Umständen zu kurz gedacht. „Das Gericht hat betont, dass die Entscheidung keine inhaltliche Aussage über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der von der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld ausgesprochenen Kündigungen trifft“, informiert Heyer. Es sind also die Einzelfälle zu prüfen. „Gibt es eine feste Vereinbarung von Vertragsbeginn und Vertragsende haben die Sparer gute Aussichten, die lukrativen Sparverträge bis zum vereinbarten Ende fortführen zu können“, meint Heyer und ist auf die weitere diesbezügliche Rechtsprechung gespannt.
Am 21-02-2017