Der vzbv begrüßte zugleich positive Ansätze des Richtlinienentwurfs. So sei das absolute Verbot von Haustürgeschäften für die in der Richtlinie erwähnten Darlehensverträge ein Plus für den deutschen Verbraucher. Verträge mit langfristigen Folgen sollten nie zwischen Tür und Angel geschlossen werden. Auch die Informations- und Aufklärungspflichten der Banken sollen verbessert werden. Problematisch sind der vorgesehene Ansatz der sogenannten Vollharmonisierung des Verbraucherschutzes sowie das Fehlen weiterer wichtiger verbraucherschützender Vorschriften.
"Die Vollharmonisierung bedeutet, den Mitgliedsländern wird nun vorgeschrieben, dass sie das vorgeschriebene Schutzniveau für die Verbraucher nicht übertreffen dürfen", so Manfred Westphal. Der nationale Gesetzgeber kann damit nicht mehr auf künftige Entwicklungen reagieren, so wie er das etwa beim Missbrauch von Immobiliardarlehensverträgen in diesem Sommer mit einer verbraucherfreundlichen Anpassung des BGB getan hat. "Der Ansatz der EU-Kommission, den Mitgliedsstaaten eine maximale Obergrenze für den Verbraucherschutz vorzuschreiben, darf nicht Schule machen", sagte Westphal.
Der vzbv kritisiert auch das Fehlen von Regeln zu Wucher in der neuen Richtlinie. Eine wichtige Neuerung stellt die Einführung einer Datenbank zu Bonitätsdaten über Verbraucher dar. Damit soll sichergestellt werden, dass Banken keine neuen Kredite an bereits überschuldete Verbraucher vergeben. Banken sollen diese Datenbank vor Darlehensvergabe abrufen müssen. Allerdings muss der Verbraucher aus Sicht des vzbv gegen Missbräuche der Datenbank und vor Falscheinträgen geschützt werden - wie dies geschehen soll ist bisher unklar. Auch hier bestehe Nachbesserungsbedarf.