Mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition und der PDS hat der Bundestag in Berlin am Donnerstag das "Flutopfersolidaritätsgesetz" zur Finanzierung des Wiederaufbaus in den Hochwassergebieten beschlossen. Die Union enthielt sich der Stimme, die FDP votierte dagegen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Zustimmung der Länderkammer, die sich am Freitag mit der Vorlage befasst, gilt als gesichert.
Danach wird von Bund und Ländern ein gemeinsamer Fonds "Aufbauhilfe" mit einem Ausgabevolumen von 7,1 Milliarden Euro eingerichtet. Zu seiner Finanzierung werden die zweite Stufe der Steuerreform auf das Jahr 2004 verschoben und die Körperschaftsteuer befristet für das Jahr 2003 von 25 auf 26,5 Prozent erhöht.
Für den Bund sind dadurch im kommenden Jahr Steuermehreinnahmen in Höhe von 3,036 Milliarden Euro zu erwarten, für die Länder 2,696 Milliarden Euro und für die Gemeinden 0,826 Milliarden Euro. Zusätzlich zu diesen Einnahmen geben der Bund noch einen Zuschuss von 471 Millionen Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln und die Länder zusätzliche 71 Millionen Euro aus dem Länderfinanzausgleich in den Fonds. Insgesamt wird der Bund somit 3,507 Milliarden Euro an den Fonds abführen, Länder und Kommunen 3,593 Milliarden Euro.
Festgeschrieben ist in dem Gesetz auch die Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen. Damit wird die Drei-Wochen-Frist zur Anzeige einer Zahlungsunfähigkeit für hochwassergeschädigte Unternehmen bis Jahresende ausgedehnt. Mit dieser Sonderregelung soll eine Konkurswelle in den von der Jahrhundertflut betroffenen Regionen verhindert werden.