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Eckpunkte der Grundsatzvereinbarung zum Großflughafen

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Der Großflughafen Berlin-Schönefeld soll 2008/2009 in Betrieb gehen. Die Nachrichtenagentur ddp dokumentiert Eckpunkte der Grundsatzvereinbarung zwischen Berlin, Brandenburg und dem Bund sowie dem Bieterkonsortium:


-- Es werden 100 Prozent der Anteile der Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF) verkauft.

-- Der Kaufpreis beträgt 290 Millionen Euro und wird in drei gleichen Raten gezahlt.

-- Das Bieterkonsortium wird insgesamt 650 Millionen Euro Eigenkapital einbringen.

-- Für Bauinvestitionen sind 1,7 Milliarden Euro vorgesehen. 75 Prozent der Leistungen werden öffentlich ausgeschrieben. Fällt das Ausschreibungsergebnis günstiger aus, so erhöht sich der Kaufpreis zu Gunsten der öffentlichen Hand.

-- Die öffentliche Hand zahlt 496 Millionen Euro für die Schienen- und 76 Millionen Euro für die Straßenanbindung des Airports. Hinzu kommen knapp 33 Millionen Euro für die Umsiedlung von Bewohnern aus umliegenden Orten.

-- Die für den Flughafenausbau benötigten Grundstücke werden durch das Konsortium erworben.

-- Die Konzessionslaufzeit beträgt 99 Jahre. Ab dem 51. Jahr zahlt der Erwerber eine Konzessionsgebühr.

-- Anträge zur Erhöhung der Flughafengebühren um rund drei Euro ab April 2003 werden vorbereitet.

-- Bei wesentlichen Änderungen von Eckdaten (Zinssätzen, Förderungen oder Entgeltgenehmigung) und einem dadurch verursachten Scheitern der privaten Finanzierung ist ein "Anpassungsverfahren" vorgesehen. Wird dort keine Einigung erzielt, besteht für beide Seiten ein Rücktrittsrecht.

-- Das Baufeld Ost verbleibt bei der Öffentlichen Hand.

-- Alle bestehenden Betriebsvereinbarungen der BBF und ihrer Tochtergesellschaften bleiben bestehen, darunter die Vereinbarung zur Arbeitsplatzsicherung.

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