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Änderungen nach 2006

Kartellamt nimmt Grünen Punkt unter die Lupe

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Das Bundeskartellamt prüft in einem förmlichen Verfahren die marktbeherrschende Stellung der "Grüner Punkt - Duales System Deutschland AG" (DSD). Die von der EU-Kommission angestrebte Öffnung des Marktes für Entsorgungsleistungen sei nicht erreicht worden, heißt es in einer Mitteilung des Kartellamtes vom Freitag. Die Möglichkeiten für den Wettbewerb von Selbstentsorgerlösungen und alternativen dualen Systemen seien eingeschränkt.


Bisher hatte die Bonner Wettbewerbsbehörde trotz kartellrechtlicher Bedenken den Grünen Punkt geduldet. Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte nun, eine dauerhafte Tolerierung von Wettbewerbsbeschränkungen sei nicht möglich. Sein Haus sei entschlossen, gegen das wettbewerbliche Manko im Entsorgungs- und Verwertungsmarkt vorzugehen.

DSD-Vorstandschef Wolfram Brück widersprach dem Monopolvorwurf und stellte bereits einen Antrag auf Freistellung vom Kartellverbot. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) betonte, er sehe das Entsorgungssystem DSD nicht in Gefahr.

Brück erklärte, die Geschäftsgrundlage des Dualen Systems müsse nun "dauerhaft geklärt werden". Der grundlegende Konflikt zwischen Umweltverwaltungs- und Wettbewerbsrecht belaste die Tätigkeit seines Unternehmens in "unerträglichen Weise". Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) unterstützten den Freistellungsantrag und zeigten sich zuversichtlich, dass damit der Streit um die Verpackungsverwertung bis Jahresende abgeschlossen werde. Sollte aber eine rechtlich einwandfreie und praktikable Lösung nicht möglich sein, wäre die deutsche Verpackungsverordnung insgesamt unhaltbar.

Kurzfristig ist aber nicht mit Änderungen zu rechnen. Das eingeleitete Verfahren zielt erst auf Änderungen ab Ende 2006. Die DSD-Leistungsverträge werden im kommenden Jahr neu vergeben und haben dann eine Laufzeit von drei Jahren. Deshalb werde das Bundeskartellamt seine Tolerierungspraxis vorerst fortsetzen, damit bis zum Auslaufen dieser Verträge sich die Marktteilnehmer umstellen und ihre Investitionsentscheidungen treffen können, sagte Böge.

Das Duale System ist mit einem Gesamtumsatz von rund 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2001 das einzige bundesweite System zur Rücknahme und Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Es wird nicht selbst als Entsorger tätig, sondern schließt dazu Leistungsverträge mit Entsorgungsunternehmen ab. Gegen ein so genanntes Lizenzgeld übernimmt der Grüne Punkt dann die Rücknahme und Entsorgung für die nach der Verpackungsverordnung dazu verpflichteten Hersteller und Händler. Das Kartellamt verweist darauf, das Duale System sei mit einem Marktanteil von 95 Prozent gegenüber den Entsorgungsunternehmen marktbeherrschend und habe gleichzeitig gegenüber den nach der Verpackungsverordnung zur Entsorgung Verpflichteten eine beherrschende Stellung.

Böge bestätigte, das Duale System habe bereits am Donnerstag eine Freistellung von den kartellrechtlichen Vorgaben beantragt. Das Kartellamt hege in dieser Hinsicht aber begründete Zweifel. Gleichzeitig betonte er, nach 2006 werde sicherlich "kein Chaos" ausbrechen, da es auch Alternativen auf dem Entsorgungs- und Verwertungsmarkt gebe. So könnten andere Systeme, wie sie beispielsweise die Unternehmen Landbell und Interseroh anstrebten, in den Markt kommen, oder es könnten sich die so genannten Selbstversorgerlösungen stärker etablieren.

Die jetzt angekündigte Prüfung schließt an das bereits Ende Juli vom Bundeskartellamt eingeleitete Boykottverfahren gegen das Duale System an. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen haben DSD und mehrere Verbände dazu aufgerufen, alternative Anbieter zu boykottieren, um den grünen Punkt vor Wettbewerb zu schützen.

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