Soweit eine elektronische Patientenakte künftig eingeführt werden soll, müsse sichergestellt sein, dass die Krankenkassen bei Verdachtsfällen zur Überprüfung von Abrechnungsmanipulationen, Betrug und der Erbringung überflüssiger Leistungen mit Einverständnis ihrer Versicherten Einsicht in die Patientenakten nehmen könnten. Nicht hinnehmbar sei zudem, dass die von den Kassenärztlichen Vereinigungen den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Abrechnungsdaten eine systematische Verfolgung von Abrechnungsbetrug nicht ermöglichten.
Ganz offensichtlich gehe es nicht nur um einige schwarze Schafe, sondern um jährlich mehrere Tausend neue Verdachtsfälle, kritisierte Vetter. Solange die Bereicherung von Leistungserbringern zu Lasten der solidarischen Krankenversicherung nicht konsequent verfolgt und gestoppt werde, sei es moralisch unvertretbar, über höhere Zuzahlungen oder Grund- und Wahlleistungen überhaupt laut nachzudenken. Nur wenn alle Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen und Betrügereien ausgeschlossen würden, könne man über neue Finanzierungsinstrumente ernsthaft diskutieren. Bei Erschließung aller Wirtschaftlichkeitsreserven wäre das Gesundheitssystem seiner Ansicht nach allerdings auch ohne höhere Einnahmen finanzierbar.