Der Mann hatte laut Staatsanwaltschaft einen Tag vor der Tat vergeblich versucht, sich mit der jungen Frau zu verabreden. Nachdem er dann noch bei anderen Bewerberinnen abgeblitzt sei, habe er den Beschluss gefasst, sich von der 17-Jährigen zu holen, "was sie freiwillig nicht bereit war zu geben". Ein mutmaßlicher Komplize habe ihn heran gewunken, als dieser die Schülerin von draußen allein in ihrem Zimmer beobachtete. Er habe sich daraufhin angeschlichen, sie überwältigt und ihr die Augen verbunden. Dann "verschleppte" er die Frau in ein Zimmer und verging sich dort mehrfach an ihr. Erst nach mehreren Stunden habe er sie freigelassen und in einen Aufzug gestoßen.
Der Angeklagte bestreitet die Tat. Ein 30-jähriger Personalfeldwebel wurde bereits im vorigen November vom Münchner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 6000 Mark verurteilt. Das Opfer hatte dem Vorgesetzten des angeklagten Obergefreiten einige Tage nach dem Verbrechen von der Straftat berichtet. Der zeigte den Vorgang aber nicht an, sondern schlug vielmehr vor, den Vorfall "bundeswehrintern" zu regeln. Er sagte, er habe jegliches Aufsehen vermeiden wollen, weil er selbst eine sexuelle Beziehung mit einer Freundin des Opfers hatte.
Die Verteidigung wird am Dienstag plädieren. Ein Urteil wird am Donnerstag erwartet.