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Ohrfeige für Bundesregierung

E.ON und Ruhrgas dürfen weiterhin nicht heiraten

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Die Energiekonzerne E.ON und Ruhrgas dürfen sich vorerst nicht zusammenschließen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte am Freitagabend seine einstweilige Anordnung gegen die Fusion von E.ON und Ruhrgas. Die Energiehändler Trianel und Ampere sowie die Stadtwerke Aachen und Rosenheim setzten sich damit auch in der zweiten Runde durch. Auch Verbraucher- und Umweltschützer hatten Beschwerden gegen die "Ministererlaubnis" angekündigt.


Am 5. Juli hatte das Bundeswirtschaftsministerium den Zusammenschluss von E.ON und Ruhrgas gegen den Widerstand von Bundeskartellamt und Monopolkommission genehmigt. Eine "Ministererlaubnis" kann erteilt werden, wenn die Fusion trotz der Einschränkung des Wettbewerbs für die Allgemeinheit besonders wichtig ist.

Die Richter vertraten in ihrer Entscheidung die Ansicht, dass die Erlaubnis "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" unter "gravierenden Verfahrensfehlern" zustande gekommen ist. Diese Zweifel, die bereits im Juli zur einstweiligen Anordnung geführt hatten, seien durch die mündliche Verhandlung "nicht zerstreut, sondern eher noch verstärkt worden", heißt es in der Urteilsbegründung.

Tacke hätte bei der Anhörung im Entscheidungsverfahren anwesend sein müssen. Die mündliche Verhandlung sei wesentlich für die Entscheidungsfindung. Wer, wie bei der Ministererlaubnis, völlig allein entscheide, müsse auch alle Argumente hören. Dass bisher nie ein Wirtschaftsminister an der Anhörung teilgenommen habe, sei nicht relevant - die bisherigen Verfahren seien eben alle rechtswidrig gewesen. Ebenso wenig akzeptabel fand das Gericht den Umstand, dass sich die Kläger zu mehreren entscheidungserheblichen Punkten gar nicht äußern konnten - so wurde ihnen eine Investitionszusage von E.ON nicht mitgeteilt.

E.ON und Ruhrgas können jetzt noch auf das Hauptsacheverfahren hoffen, das noch dieses Jahr abgeschlossen werden soll. Da nicht davon auszugehen ist, dass das Gericht seine Ansicht komplett ändert, bleibt nach einem ablehnenden Urteil des OLG Düsseldorf nur der Weg zum Bundesgerichtshof. Ein solches Verfahren kann allerdings Jahre dauern - zu lange in der heutigen globalisierten Wirtschaft. Die Bundesregierung wird möglicherweise versuchen, die Verfahrensfehler durch eine Widerholung der Anhörung und neue Begründungen zu beheben. Die Entscheidung darüber soll noch diesen Monat fallen. Wenn das keinen Erfolg hat, wird E.ON wohl die Drohung wahr machen, seine Milliarden im Ausland zu investieren.

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