"Es ist ein Erfolg für Greenpeace und die anderen Einsprechenden, dass der menschliche Embryo und embryonale Stammzellen aus diesem Skandal-Patent ausgenommen wurden", sagt Christoph Then, Gentechnik- und Patentexperte von Greenpeace.
Die Patentprüfer begründen die weitreichende Einschränkung des Patents damit, dass wesentliche Teile des Patentes technisch gar nicht durchführbar seien. Auch den ethischen Einwänden der 14 Einspruchsparteien wurde zum Teil statt gegeben. Denn Patente auf die kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen sind durch die Gen-Patentrichtlinie der EU (98/44/EG) verboten.
"Der Fall zeigt deutlich, dass die EU Gen-Patentrichtlinie nicht ausreicht, um in Zukunft Patente auf menschliche Embryonen zu verhindern", sagt Then. Denn ein Vergleich mit früheren Entscheidungen zeigt die Willkür, mit der das Amt die Gen-Patentrichtlinie auslegt. Beispiel EP 322240: Ende August 2001 lehnte der Patentprüfer einen Einspruch auf das Patent auf Mischwesen aus Mensch und Tier ab, obwohl das Amt auch in diesem Fall davon ausgeht, dass das Patent eine kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen umfasst.
"Die Richtlinie muss Patente auf Embryonen, auf Teile des menschlichen Körpers, auf Lebewesen und ihre Gene ausdrücklich und unmissverständlich verbieten. Sonst bleiben ethische Fragen weiterhin der Willkür einzelner Patentprüfer ausgeliefert", so Then.
Der deutsche Bundestag wird die Frage, ob und wie die EU-Genpatent-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll, zu Beginn der neuen Legislaturperiode entscheiden müssen.
Nach Recherchen von Greenpeace sind inzwischen über ein Dutzend weitere Patente beantragt, die auch menschliche Embryonen mit umfassen, darunter auch Anträge der Universtät Edinburgh. Außerdem erteilt das Amt seit Jahren Patente auf Säugetiere, Pflanzen und menschliche Gene. Wahrscheinlich wird das Patentamt auch noch einmal Gelegenheit haben, sich mit dem Embryo-Patent zu befassen. Es wird erwartet, dass die Patentinhaber gegen die heutige Entscheidung der Amtes Einspruch vor der Technischen Beschwerdekammer einlegen.