DIE Internet-Zeitung
OLG Düsseldorf verhandelte über Einstweilige Anordnung

Noch keine Entscheidung zu E.On-Ruhrgas-Fusion

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Über die Eilanträge gegen die geplante Übernahme der Ruhrgas durch den Energiekonzern E.ON ist noch keine Entscheidung gefallen. Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) stand am frühen Mittwochabend nach anhaltender, mehrstündiger öffentlicher Anhörung der Anträge gegen die Fusion ein Urteilsspruch noch aus. Er war zunächst für den gleichen Tag erwartet worden. Beobachter rechneten dann aber damit, dass der Kartellsenat möglicherweise erst in den nächsten Tagen seine Entscheidung bekannt geben wird.


Die Stromhändler Ampere und Trianel sowie die Stadtwerke Rosenheim und Aachen hatten mit ihren Anträgen die Fusion gestoppt, die das Bundeswirtschaftsministerium gegen den Willen der Kartellhüter genehmigte. Das OLG hatte wegen der Anträge Mitte Juli eine Einstweilige Verfügung gegen die "Ministererlaubnis" verhängt. Werden die Eilanträge als unbegründet zurückgewiesen, können E.ON und Ruhrgas ihre Fusion bis zum Beginn des Hauptsacheverfahrens weiter vorantreiben. Voraussichtlich im Herbst will das OLG dann endgültig über die Fusion entscheiden.

Bei der mündlichen Anhörung hoben die Verfahrensbeteiligten noch einmal ihre jeweiligen Argumente im Streit um die Fusion hervor. Die Anwälte des Ministeriums und von E.ON forderten das Gericht auf, die Einstweilige Verfügung gegen die "Ministererlaubnis" umgehend wieder aufzuheben. Das Bundeswirtschaftsministerium habe weiter keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erlaubnis zur Ruhrgas-Übernahme, sagte der Kartellanwalt Rainer Bechtold. Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Alfred Tacke, war wie angekündigt nicht nach Düsseldorf gekommen. Er hatte die "Ministererlaubnis" Anfang Juli erteilt.

Nach Ansicht der Rechtsvertreter von E.ON und dem Ministerium gibt es auch keine wesentlichen Verfahrensfehler, mit denen das OLG unter anderem seine Einstweilige Verfügung begründet hatte. Falls es solche Fehler tatsächlich gegeben habe, seien diese allenfalls "unerheblich" und ohne Einfluss auf die eigentliche "Ministererlaubnis" gewesen. Das vom Gericht beanstandete Fehlen Tackes in einer mündlichen Anhörung Ende Mai etwa sei nicht zu beanstanden.

Die Gegner der Ruhrgas-Übernahme bekräftigten in der mündlichen Anhörung ihre Vorbehalte. Ein Vertreter von Ampere sprach von "Vernebelungstaktik". Die rechtlichen Auslegungen seien zum Teil "meilenweit vom Gesetzestext entfernt". Auch sei nicht Tacke, sondern Finanzminister Hans Eichel (SPD) mit der Entscheidung über eine "Ministererlaubnis" zu beauftragen gewesen.

Nach Ansicht der Fusionsgegner muss das Gericht außerdem darüber befinden, ob für die Genehmigung der Fusion inzwischen nicht die EU-Kommission zuständig ist. Kurz nach dem Nein des Bundeskartellamtes hatte E.ON den zugekauften britischen Stromversorger Powergen in seine Bilanz eingegliedert, so dass E.ON und Ruhrgas jetzt weniger als zwei Drittel ihrer EU-weiten Umsätze in Deutschland einfahren. Diese Zwei-Drittel-Marge ist die Basis dafür, welche Kartellwächter für eine Fusion zuständig sind.

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