Das Schweizer Bundesamt verfügte zugleich, dass der Züricher Flugverkehrsleiter, der zum Zeitpunkt des Unglücks Dienst hatte, "bis auf weiteres" nicht mehr eingesetzt werden darf. Die Entscheidung dürfe aber "unter keinen Umständen als Schuldzuweisung interpretiert" werden, hieß es.
Die deutsche Pilotenvereinigung Cockpit hatte zuvor Konsequenzen in der skyguide-Führung angemahnt. So sei es eine "Riesenkatastrophe", wenn nur eine Telefonleitung bei der Flugsicherung zur Verfügung stehe und diese nicht funktioniere, sagte Cockpit-Sprecher Georg Fongern. Dadurch seien die Schweizer Fluglotsen "blind, stumm und taub" gewesen, als ihre Kollegen in Karlsruhe versucht hatten, sie vor der drohenden Kollision zu warnen.
Mit Blick auf die widersprüchlichen Anweisungen, die der Pilot der russischen Maschine von dem Fluglotsen beziehungsweise von den technischen Geräten erhalten hatte, sagte Fongern, es müsse hinterfragt werden, ob sich der russische Pilot "regelwidrig verhalten hat". Dieser hatte letztendlich die Sink-Anweisungen des Lotsen, nicht das Kommando zum Steigen befolgt, das die Geräte gegeben hatten. "Es gibt nichts zu diskutieren", sagte Fongern. "Wenn ein Kommando vom Gerät kommt, muss der Pilot es sofort ausführen."
In der Frage möglicher Entschädigungsforderungen erwartet der Kölner Anwalt Baum erste vorläufige Ergebnisse "frühestens in 14 Tagen". Zum einen erlaube die "komplizierte internationale Rechtslage" in diesem Fall keine rasche Lösung, zum anderen befänden sich die Angehörigen weiter "in tiefer Trauer". Er prüfe gegenwärtig "mit der russischen Seite" das weitere Vorgehen.
Die Schweizer Flugsicherung skyguide ist nach eigenen Angaben gegen Haftungsansprüche bis zu einer Schadenssumme von 500 Millionen Franken (340 Millionen Euro) versichert. Alle darüber hinaus reichenden Ansprüche müssten vom Schweizer Staat getragen werden. Nach skyguide-Angaben gab es auch bei den Vorgänger-Organisationen von skyguide bislang keinen Fall, bei dem der Schweizer Flugsicherung ein Verschulden bei einem Unfall nachgewiesen werden konnte. Bei dem Unglück im November 1990, als eine Allitalia-Maschine gegen den Stadlerberg bei Zürich prallte und alle 46 Insassen ums Leben kamen, wurde der betreffende Fluglotse von Swisscontrol durch ein Schweizer Bundesgericht freigesprochen.