Das Gericht sei "der sicheren Überzeugung, dass der Angeklagte die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Tötungen übernommen und sich die Mitwirkung weiterer Täter verschafft hat", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Seedorf in seiner anderthalbstündigen Urteilsbegründung. Seedorf stellte fest, dass Engel "eine gefühllose und unbarmherzige Gesinnung gegenüber dem Leiden der Opfer gezeigt" habe. "Sie hätten die Humanitätsschranke wahren und nicht grausam und inhuman Tötungen durchführen müssen", betonte der Richter.
Nach Ansicht Seedorfs hatte Engel zwar als damaliger Chef des Sicherheitsdienstes (SD) von Genua eine Verpflichtung zur Vergeltung der mindestens fünf deutschen Opfer des Attentats auf das Soldatenkino "Odeon". Die grausame und inhumane Hinrichtung sei aber nicht Befehlsinhalt gewesen.
Engels Aussage, die Partisanen seien nicht unter seinem SD-Kommando hingerichtet worden, sondern in Verantwortung der deutschen Marine, wies der Vorsitzende Richter als "Schutzbehauptung" zurück. Nach Seedorfs Ansicht hat es damals dem Selbstverständnis des SD auch gegenüber vorgesetzten Dienststellen entsprochen, derartige sicherheitspolizeiliche Befugnisse nicht aus der Hand zu geben und durch das Militär durchführen zu lassen.
Der Angeklagte zeigte auch bei der Urteilsverkündung keinerlei Gefühlsregung. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie in Revision geht. Aufgrund des hohen Alters und der angeschlagenen Gesundheit bezeichnete das Gericht den 93-Jährigen als "haftempfindlich". Da Engel im Gegensatz zu anderen NS-Verbrechern "Abstand zu dem damaligen Kriegsgeschehen gewonnen habe", erklärte das Gericht eine Milderung im Strafmaß für wirksam. Eine lebenslange Strafe erschien dem Gericht als "unverhältnismäßig und nicht rechtmäßig".