Diese seit 1998 eingeführten Studiengänge sollen nun aus dem Erprobungsstadium in das Regelangebot der deutschen Hochschulen überführt werden. Ziel ist deren weitere Internationalisierung. Mit Blick auf die im Februar beschlossene Hochschulreform, bei der unter anderem die so genannte Juniorprofessur eingeführt wurde, stellt die Novelle klar, dass wissenschaftliche Mitarbeiter bis Februar 2005 nach den bisher geltenden Bedingungen weiterbeschäftigt werden können. Dies ist insbesondere für solche Mitarbeiter bedeutsam, die bereits mit Dissertationen oder Habilitationen begonnen haben.
Die Länder werden mit der Novelle verpflichtet, im Interesse einer "funktionierenden studentischen Selbstverwaltung" künftig an allen Hochschulen "verfasste Studierendenschaften" wie einen Allgemeinen Studentenausschuss (ASTA) zu bilden. Bisher ist dies den Ländern freigestellt. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es keine entsprechenden Regelungen.