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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Weg frei zur Einführung des Dosenpfands

Am

Ab Januar 2003 gilt in Deutschland ein Dosenpfand. Die Verbraucher müssen dann auch auf Einwegverpackungen von Getränken ein Pfand zahlen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Donnerstag aus formalen Gründen eine gegen das Pflichtpfand gerichtete Verfassungsbeschwerde von zehn Handelsketten und Großbrauereien. Zur Begründung hieß es, sie hätten den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten nicht ausgeschöpft. Umwelt- und Verbraucherverbände begrüßten ebenso wie Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) das Urteil. Der Minister forderte die klagenden Firmen auf, die Rechtslage zu akzeptieren und nun die nötigen Vorbereitungen für die Einführung des Dosenpfands zu treffen.


Die Pfandgegner wollten verhindern, dass die Bundesregierung am Dienstag die Mehrwegquote für Bier und Mineralwasser bekannt gibt. Diese Veröffentlichung im Bundesanzeiger führt nach der geltenden Verpackungsverordnung dazu, dass automatisch sechs Monate später die Pfandpflicht in Kraft tritt. Die Beschwerdeführer befürchten starke Umsatzrückgänge als Folge des Zwangspfands. Außerdem sehen sie darin keine Maßnahme auf dem Weg hin zu umweltfreundlicheren Verpackungen.

Nach Ansicht Trittins gibt die Entscheidung des Gerichts nun den "vielen Familienbetrieben der mittelständischen Brauwirtschaft Rechtssicherheit". Diese Unternehmen hätten im Vertrauen auf den gesetzlichen Mehrwegschutz hohe Investitionen in entsprechende Abfüllanlagen getätigt. Sie sähen sich "durch den ungebremsten Vormarsch von Einwegflaschen und Dosen in ihrer Existenz bedroht." In der Mehrweg-Branche hingen rund 250 000 Arbeitsplätze vom Erhalt der Mehrwegsysteme ab. Die Einführung des Dosenpfands werde zudem die zunehmende Verschmutzung von Gärten und Plätzen mit Dosenmüll beenden.

Seit Jahren sinkt der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen. Die Einführung eines Pflichtpfands ist vorgesehen, wenn die vorgeschriebene Mehrwegquote von 72 Prozent mehrmals unterschritten wird. Dies wird voraussichtlich auch für die Erhebung für den Zeitraum von Januar 1999 bis Januar 2000 der Fall sein, deren Ergebnisse am Dienstag bekannt gegeben werden sollen.

Betroffen sind von dem Zwangspfand Einwegverpackungen von Bier, Mineralwasser, Cola und Limonade, vor allem Dosen und Einwegflaschen. Einwegverpackungen bis zu 1,5 Litern werden mit 25 Cent Pfand belegt. Auf größere Flaschen müssen 50 Cent Pfand gezahlt werden.

SPD-Fraktionsvize Michael Müller begrüßte die Entscheidung. Der Naturschutzbund NABU sprach von einem "entscheidenden Durchbruch im Streit um das Pflichtpfand". Karlsruhe habe damit der Umwelt den Rücken gestärkt. Brauereien und Getränkeproduzenten müssten jetzt aktive Schritte tätigen, um den Getränkeanteil in Mehrwegverpackungen zu erhöhen. Der Verband "Verbraucher Initiative" zeigte sich überzeugt, dass die Mehrheit der Verbraucher die Einführung des Pfands begrüßt.

Nach Ansicht der FDP ist das letzte Wort beim Zwangspfand noch nicht gesprochen. Die FDP-Umweltexpertin Birgit Homburger verwies darauf, dass das Verfassungsgericht die Beschwerde "aus rein formalen Gründen" nicht angenommen habe. Über die Rechtmäßigkeit sei nicht entschieden worden. Dies sei nun Sache der Verwaltungsgerichte. Das Zwangspfand bleibe "ökologisch und ökonomisch unsinnig".

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