Unter dieser Maßgabe seien auch Pauschalierungen des Arbeitslosengeldes denkbar. Als konstruktiv wertete die Gewerkschafterin die Vorschläge der so genannten Hartz-Kommission, die mehr Dynamik in die Arbeitsvermittlung brächten.
Die geplanten Personal-Service-Agenturen, bei denen Arbeitslose automatisch angestellt werden, seien eine "interessante Variante". Jedoch habe der Vorschlag auch Grenzen, denn aus der Verleihtätigkeit dieser Agenturen dürfe "kein Job-Hopping werden", warnte Engelen-Kefer. Entscheidend sei deshalb bei den Agenturen, welche Tarifbedingungen und Zumutbarkeitskriterien gelten. Deren Verschärfung steht die DGB-Vize skeptisch gegenüber. Die Kriterien seien zu Jahresanfang mit Einführung des Job-AQTIV-Gesetzes bereits verschärft worden und sollten zunächst einmal angewendet werden, forderte sie.
Positiv wertete sie auch, dass die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz künftig mit Erhalt der Kündigung beginnen soll, sowie die Einführung der Dienstleistungsselbstständigkeit für Arbeitslose. Damit private Handwerksbetriebe darunter nicht zu leiden hätten, müssten die Grenzen allerdings sehr eng gezogen werden, sagte Engelen-Kefer. Es dürfe nicht zu einer Ausweitung des Niedriglohnsektors durch Subventionen kommen.