Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war der gebrochene Reifen eines gummigefederten Rades Ursache des ICE-Unglücks. Den Mitarbeitern des ehemaligen Bundesbahnzentralamts werden in erster Linie unzureichende Tests vorgeworfen, wie die Anklagebehörde mitteilte. Der dritte Beschuldigte war bei dem Radreifenhersteller für die Festigkeitsberechnungen und -bewertungen des Radreifens verantwortlich. Im Falle einer Verurteilung liegt das mögliche Strafmaß zwischen einer Geldstrafe und fünf Jahren Haft.
Die Verteidigung hält den Vorwürfen in ihrer mehr als tausendseitigen Stellungnahme entgegen, dass gummigefederte Räder wie das Unfallrad für den Hochgeschwindigkeitsverkehr im ICE generell tauglich gewesen seien. Die Verteidigung bezieht sich auf Expertisen japanischer, schwedischer, südafrikanischer und deutscher Sachverständiger.
In der 186-seitigen Anklageschrift sind 45 Zeugen und 10 Sachverständige aufgeführt. Bereits Mitte Dezember 2001 wurden außerdem 28 Nebenkläger zu dem Verfahren zugelassen. Wegen des großen Medieninteresses wird die Verhandlung im Kreistagssaal in Celle stattfinden. Angesetzt sind 22 Verhandlungstage.
Beim größten Zugunglück der Nachkriegsgeschichte in Deutschland starben am 3. Juni 1998 in den Trümmern des ICE "Wilhelm Conrad Röntgen" 101 Menschen, als der Zug entgleiste. Er prallte in dem niedersächsischen Ort Eschede mit 200 Kilometer pro Stunde gegen eine Brücke.