Die aktuellen Fälle spiegelten die tägliche Praxis des Europäischen Patentamtes wieder, so Christoph Then, Experte von Greenpeace. Es gehe für viele Firmen bei den Patentanträgen nicht um echte Erfindungen, sondern um amtlich genehmigte Abzocke. Entdeckungen wie die Gene von Lebewesen würden ohne jede Skrupel zu Erfindungen erklärt. Weil klare ethische Grenzen fehlen, könnten sich Patente auch auf den menschlichen Körper erstrecken, kommentiert Then weiter.
Das Patent mit der Nummer EP 603 190 umfasst alle Pflanzen, Pflanzensorten und deren Saatgut, soweit diese mit bestimmten Mais-Genen manipuliert werden. Dabei ist die Patentierung von Pflanzensorten und Saatgut eigentlich gesetzlich verboten. In einem weiteren Patent (EP 804 584) wurden die Gene eines Virus patentiert, einschließlich jeglicher medizinischer Verwendung wie der Entwicklung von Impfstoffen und Arzneimitteln. Und schließlich wurden unter der Patentnummer EP 819 007 bestimmte Zellen patentiert, die aus Wirbeltieren, einschließlich des Menschen, entnommen werden können. Das Patent ist so formuliert, dass es sofort greifen kann, wenn die Zellen aus dem Körper isoliert werden. Eine weitere technische Bearbeitung ist gar nicht nötig.
Um den Irrsinn des geltenden Patentrechtes darzustellen, hat die Umweltorganisation ein Patent auf die Currywurst angemeldet. Der Antrag wird nun geprüft, obwohl die Umweltschützer die Currywurst weder erfunden noch entdeckt haben. Sie haben nur eine technische Beschreibung der Zubereitung geliefert. Das könnte nach derzeitiger Praxis des EPA durchaus genügen, um das Patent tatsächlich auch zu erhalten. Dann hätte Greenpeace Zugriff auf die kommerzielle Verwertung dieser Wurst mit warmer Soße.