Die neuen Vorschriften für Kosmetika sollen für jene Produkte gelten, die ab 2005 auf den Markt kommen. Das Parlament hat auch einen Änderungsantrag angenommen, in dem die Kommission aufgefordert wird, einen Zeitplan mit Fristen für die einzelnen derzeit laufenden Tests mit Tierversuchen bis zu höchstens fünf Jahren für alle Tests festzulegen. Ausnahmen könnte es für Tests geben, bei denen es um Toxizität bei wiederholter Verabreichung, Reproduktionstoxizität und Tokikokinetik geht. Dafür kommen noch keine Alternativen in Frage. Hierfür sollte der Höchstzeitraum zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie betragen.
Die vom Parlament geforderte Frist stößt im Ministerrat auf Widerstand. Der Rat wolle ein Vermarktungsverbot davon abhängig machen, dass Alternativmethoden zuvor von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zugelassen wurden. Dies lehnt das Parlament ab, man ist der Auffassung, dass mit der Fristvorgabe Druck auf die Industrie ausgeübt werden müsse. Kritik gab es von seiten der Kosmetikindustrie. Die verlangten Fristen seien nicht einhaltbar.
Die EU hat bereits 1993 ein Vermarktungsverbot für an Tieren getestete Kosmetika beschlossen. Die Einführung der Produkte wurde jedoch von der Entwicklung alternativer Testmethoden abhängig gemacht. Das Verbot wurde unter Verweis auf diese Regelung zweimal verschoben.