Ziel sei es, den Eltern im "undurchschaubaren Wirrwarr" der für Kinderfreundlichkeit von Tourismusverbänden und -regionen vergebenen "Bärchen, Smileys und Schnuller" ein objektives Zertifikat anzubieten. Grundlage des Prüfsiegels ist ein von TÜV und Kinderschutzbund erstellter 25-seitiger Kriterienkatalog. Zu den Punkten, die von den Hotels erfüllt werden müssen, gehören unter anderem großzügig gestaltete Spielflächen und Spielplätze sowie separate Kinderzimmer, Babyphonanlagen, Treppenläufe in Kinderhöhe und Steckdosensicherungen.
Auch den Service nehmen die TÜV-Prüfer unter die Lupe. So muss es für Beschäftigte der zertifizierten Hotels selbstverständlich sein, Kinder zuerst zu begrüßen und im Restaurant zuerst zu bedienen. Die Speisekarte muss dabei auf den Geschmack der jungen Gäste eingestellt sein.
Das Qualitätssiegel vergibt der TÜV zunächst für drei Jahre. Einmal jährlich wird überprüft, ob sich Veränderungen ergeben haben. Bei Hotelketten werden als Stichprobe 20 bis 30 Prozent der Häuser jährlich aufgesucht.