Nachdrücklich fordern die Vertreter von "Brot für die Welt"-Partnerorganisationen aus Ländern wie z.B. Indien, Kenia, Ecuador, Bolivien und Zimbabwe die weltweite Umsetzung des Menschenrechts auf angemessene Ernährung. Bereits 1976 wurde dieses Grundrecht im Vertrag über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte festgeschrieben. Bislang gibt es jedoch keine nationalen Aktionspläne dazu.
Die in Rom versammelten Partnerorganisationen von "Brot für die Welt" betrachten es jetzt als einen großen Verhandlungserfolg, dass die von Menschenrechtlern und Entwicklungsorganisationen lange geforderte Richtlinien zum Menschenrecht auf Ernährung nun von der Welternährungsorganisation FAO ausgearbeitet werden sollen. Unter maßgeblicher deutscher Beteiligung hatte eine kleine Verhandlungsgruppe gegen den Widerstand der USA und mit Unterstützung der Entwicklungsländer am Sonntag einen entsprechenden Beschluss ausgehandelt.
Die Partnervertreter von "Brot für die Welt" erwarten nun konkrete Empfehlungen und Zeitpläne für die Umsetzung des Menschenrechts auf Ernährung. Sowohl Regierungen, als auch internationale Organisationen wie die Welthandelsorganisation (WTO) und die Weltbank, sollen dabei in die Pflicht genommen werden. Deren Politik soll daran gemessen werden, ob sie den Hungernden Zugang zu angemessener Nahrung und Einkommen ermöglichen. Das gleiche soll für die Geschäftspraktiken der transnationalen Konzerne gelten. Einer hemmungslosen Liberalisierung z.B. des Welthandels, könne, so die Übereinkunft der Vertreter, nur über Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte Grenzen gesetzt werden. Die Partnerorganisationen wollen künftig die Umsetzung des Menschenrechts auf Ernährung in ihren jeweiligen Ländern überwachen.