Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschliesslich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäss zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen.
Im Jahr 2001 wurden aber nur etwa 40 Prozent der verkauften Batterien auch zurückgegeben. Das bedeutet: Immer noch werden viele Batterien mit dem Hausmüll entsorgt. Das bestätigt eine Studie im Auftrag der GRS (Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien). Entgegen der gesetzlichen Bestimmungen landeten im Jahr 2001 rund 100 Gramm Batterien pro Einwohner im Hausmüll. Das ist eine Gefahr für die Umwelt.
Besonders problematisch ist dies bei schwermetallhaltigen Batterien und Akkus, wie zum Beispiel Quecksilberoxid (HgO)-Knopfzellen und Nickel-Cadmium (NiCd)–Akkus. Beide Schwermetalle sind hochgiftig und haben auch Auswirkungen auf die Nahrungskette. Der Quecksilbergehalt einer einzigen Knopfzelle kann bei weiterer Verteilung ausreichen, um 800.000 Liter Wasser über den Trinkwassergrenzwert hinaus zu belasten. Quecksilber schädigt insbesondere das Nervensystem; Cadmium kann zu Nieren- und Knochenschäden führen und gilt als krebserregend.
Die bestehenden Cadmium-Konzentrationen in der Umwelt liegen teilweise bereits über der Unbedenklichkeitsschwelle. Ist Cadmium einmal in die Umwelt gelangt, wird es dort nicht abgebaut. Daher sollte jede weitere Belastung vermieden werden.
Eine 100%ige Rücknahmequote der verkauften Batterien scheint auch auf lange Sicht nicht erreichbar. Deshalb wäre hier ein Grenzwert für Cadmium in Batterien und Akkus der sicherste Weg, Cadmiumeinträge in die Umwelt zu verhindern. Eine Begrenzung des Cadmiumgehalts auf 0,002% ab 2008 war im Jahr 2001 auf EU-Ebene bereits in der Diskussion.