DIE Internet-Zeitung
Für renitente Kleinkriminelle

Hessen will Einsatz der elektronischen Fußfessel ausweiten

Am

Der hessische Justizminister Christean Wagner (CDU) will die elektronische Fußfessel für Strafgefangene mit Bewährungsauflagen in Zukunft landesweit einsetzen. Wagner zog am Mittwoch in Frankfurt am Main eine positive Bilanz des zu Ende gegangenen zweijährigen und bundesweit einmaligen Modellversuchs mit der Fußfessel im Landgerichtsbezirk Frankfurt. Dort solle der Einsatz nun zur Praxis werden. Als nächstes solle im kommenden Jahr der Landgerichtsbezirk Darmstadt folgen, sagte Wagner. Voraussetzung dafür sei die Bereitstellung der nötigen Mittel. Schrittweise könne der Einsatz der Fußfessel dann 2004 auf Nordhessen ausgedehnt werden.


Werner Sohn von der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden plädiert für eine Fortsetzung des Projektes. Für eine Weiterführung des Projektes sei aber eine größere Anzahl an Teilnehmern notwendig. Im ersten Jahr war nur 35 Strafgefangenen die "elektronische Fußfessel" angelegt worden. Das armbanduhrähnliche Gerät verrät über einen Sender jederzeit den Standort des Straftäters. Sohn betonte, bei einer Verlängerung des Projektes müsse außerdem die Technik auf den neuesten Stand gebracht und die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden. Vorbehalte gegen die elektronische Überwachung seien noch immer weit verbreitet.

"Gerade bei Kleinkriminellen, bei denen der normale Vollzug keine Wirkung mehr zeigt, könnte die elektronische Überwachung einen Lerneffekt bringen", sagte Sohn. Die "Fußfessel" werde von den meisten Gefangenen sehr wohl als Bestrafung und Einschränkung der persönlichen Freiheit begriffen. Allerdings lasse die Wirkung internationalen Erfahrungen zufolge nach etwa einem halben Jahr deutlich nach, und die Zahl der Verstöße steige dann an.

In den zwei Jahren des Modellversuchs haben nach den Worten von Minister Wagner 57 Straftäter die Fußfessel angelegt. Elf von ihnen tragen sie derzeit noch. Von den 46 abgeschlossenen Fällen endeten 38 erfolgreich, also ohne Verstoß gegen die mit der Fußfessel überwachten Bewährungsauflagen. Dreimal wurden Bewährungen widerrufen, drei der Teilnehmer nahmen ihr Einverständnis zu dem Test zurück. Zweimal wurden in den beiden Jahren Haftbefehle wieder in Vollzug gesetzt.

Gemessen an der Gesamtzahl der Teilnehmer hätten damit 90 Prozent nicht gegen ihre Auflagen verstoßen, sagte Wagner. Von Tätern mit Bewährungsstrafen ohne Fußfessel hielten sich im Allgemeinen rund 70 Prozent an ihre Auflagen.

Kategorien
justiz
Stichworte

Auswahl an Beiträgen zu den Stichworten