Werner Sohn von der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden plädiert für eine Fortsetzung des Projektes. Für eine Weiterführung des Projektes sei aber eine größere Anzahl an Teilnehmern notwendig. Im ersten Jahr war nur 35 Strafgefangenen die "elektronische Fußfessel" angelegt worden. Das armbanduhrähnliche Gerät verrät über einen Sender jederzeit den Standort des Straftäters. Sohn betonte, bei einer Verlängerung des Projektes müsse außerdem die Technik auf den neuesten Stand gebracht und die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden. Vorbehalte gegen die elektronische Überwachung seien noch immer weit verbreitet.
"Gerade bei Kleinkriminellen, bei denen der normale Vollzug keine Wirkung mehr zeigt, könnte die elektronische Überwachung einen Lerneffekt bringen", sagte Sohn. Die "Fußfessel" werde von den meisten Gefangenen sehr wohl als Bestrafung und Einschränkung der persönlichen Freiheit begriffen. Allerdings lasse die Wirkung internationalen Erfahrungen zufolge nach etwa einem halben Jahr deutlich nach, und die Zahl der Verstöße steige dann an.
In den zwei Jahren des Modellversuchs haben nach den Worten von Minister Wagner 57 Straftäter die Fußfessel angelegt. Elf von ihnen tragen sie derzeit noch. Von den 46 abgeschlossenen Fällen endeten 38 erfolgreich, also ohne Verstoß gegen die mit der Fußfessel überwachten Bewährungsauflagen. Dreimal wurden Bewährungen widerrufen, drei der Teilnehmer nahmen ihr Einverständnis zu dem Test zurück. Zweimal wurden in den beiden Jahren Haftbefehle wieder in Vollzug gesetzt.
Gemessen an der Gesamtzahl der Teilnehmer hätten damit 90 Prozent nicht gegen ihre Auflagen verstoßen, sagte Wagner. Von Tätern mit Bewährungsstrafen ohne Fußfessel hielten sich im Allgemeinen rund 70 Prozent an ihre Auflagen.