Die bisherige Regelung trifft auf Kritik des Opferschutzverbandes. Opfern ist es bislang nicht möglich, ihre Rechte über eine anwaltliche Vertretung wahrnehmen zu lassen. Ebenso wenig haben die Geschädigten eine Chance auf Durchführung des im Erwachsenenstrafrecht möglichen Adhäsionsverfahrens. Hierbei können bereits im Strafverfahren zivilrechtliche Opferansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld festgestellt und gesichert werden. Der Weiße Ring hatte die Ungleichbehandlung der Opfer seit langem kritisiert. "Für das Opfer ist die Bewältigung der Tatfolgen gleich schwer, egal ob der Täter ein Erwachsener oder ein Jugendlicher ist", so der Sprecher des Weißen Rings, Helmut K. Rüster.
Auch spreche der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechtes eher für als gegen die Zulassung des Adhäsionsverfahrens, so der Weiße Ring im Gegensatz zu etlichen Jugendstrafrechtlern. Die Entscheidung über den Schadensersatzanspruch des Tatopfers falle im Jugendstrafverfahren in nichtöffentlicher Hauptverhandlung, während die Durchsetzung des Anspruches im Zivilverfahren in öffentlicher Verhandlung stattfindet. Wenn gerade Jugendlichen zeitnah vor Augen geführt werde, dass sie auch für die materiellen Folgen ihrer Tat einzustehen haben, sei dies nur hilfreich für ihre weitere Entwicklung.