In der Bundesrepublik leben zahlreiche Kriegsgegner türkischer Staatszugehörigkeit, die der türkischen Wehrpflicht unterliegen. Rund 150 von ihnen sind in den letzten Jahren der DFG-VK beigetreten. Die DFG-VK setzt sich seit vielen Jahren auch auf internationaler Ebene für die Anerkennung und Durchsetzung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung ein.
Viele derjenigen, die sich bisher an die DFG-VK wandten, sind Asylbewerber, die nur aufgrund ihrer Kriegsdienstverweigerung verfolgt werden. Weil die deutsche Rcchtsprechung diese Form der Verfolgung nicht für einen Asylgrund hält, droht ihnen die Abschiebung ins "Folterland Türkei".
"Dass junge Männer für ihre Weigerung, sich am organisierten Töten von Menschen zu beteiligen, mit Gefängnis bestraft werden, ist ein Skandal, der leider nicht auf die Türkei beschränkt ist", meint Wolfgang Menzel, Bundessprecher der DFG-VK. Kriegsdienstverweigerer, die deswegen in ihrer Heimat Pressionen ausgesetzt sind, müssten als politisch Verfolgte im Sinne des Grundgesetzes anerkannt werden und in Deutschland Asyl erhalten.
Die Beratungsstelle wird von DFG-VK-Mitglied A. C. geleitet. Er wird zum einen die Bemühungen türkischer Kriegsdienstverweigerer unterstützen, sich selbst zu organisieren, zum anderen Informationsarbeit leisten: über die Möglichkeiten, den Militärdienst in der Türkei_ zu umgehen, sowie über die strafrechtlichen Folgen der Kriegsdienstverweigerung.
Die Beratungsstelle ist ab sofort jeden Donnerstag von 12 bis 18 Uhr geöffnet und unter der Rufnummer des Landesverbandes Berlin-Brandenburg zu erreichen: 030/61 07 44 11.