Unter den Angeklagten ist der damalige Befehlshaber Karl Kleinjung. Der mittlerweile 90-jährige Ex-General soll in einem Maßnahmeplan die "Festnahme oder Vernichtung der Grenzverletzer" angeordnet haben, um weitere Angriffe auf die Selbstschussanlagen zu verhindern. Die Mitangeklagten sollen daran beteiligt gewesen sein.
Der Regimegegner war 1971 nach zehn Jahren politischer Haft in der DDR von der Bundesrepublik freigekauft worden. Von Hamburg aus setzte er seine Aktionen gegen die DDR-Grenze fort. Zweimal hatte er bereits Splittergranaten an der innerdeutschen Grenze abgebaut und danach öffentlich präsentiert. Bei dem dritten Versuch wurde er erschossen. Aus fünf Metern Entfernung soll einer der Mauerschützen das Dauerfeuer eröffnet haben. Weitere Schüsse sollen gefallen sein, als der 32-Jährige bereits wehrlos am Boden lag.
Den drei vermeintlichen Todesschützen war bereits vor zwei Jahren vor dem Schweriner Landgericht der Prozess gemacht worden. Das Verfahren endete mit Freisprüchen, weil nach Auffassung der Richter die Vorfälle in der Tatnacht nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden konnten. Im Berliner Prozess, der bis Ende Juni terminiert ist, sollen die früheren DDR-Grenzer nun als Zeugen gehört werden.