Seit Jahren wälzten viele Banken das Risiko für den Missbrauch von Online-Konten und Bankkarten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig auf ihre Kunden ab. Dabei wird in den Verträgen dem Kunden bei Missbrauch eine Sorgfaltspflichtverletzung unterstellt, da angeblich die technischen Systeme der Banken einhundertprozentig sicher seien. Für den Nutzer von Onlinebanking oder Bankkarten ist es jedoch in der Regel schwer, vor Gericht zu beweisen, dass er sich pflichtgemäß verhalten hat (etwa seine PIN nicht zusammen mit der ec-Karte verwahrt oder im PC gespeichert hat) und ein Dritter das technische System der Bank überwunden hat oder durch illegales Ausspähen an die PIN gelangt ist.
"Angesichts des erneuten Hackerangriffs sind solche Bestimmungen untragbar, und die Banken müssen ihre Vertragskonditionen ändern", so Bankexpertin Maren Geisler. Sonst könne man den Verbrauchern nicht mehr ruhigen Gewissens zum Onlinebanking raten. Da der bargeldlose Zahlungsverkehr weiter zunimmt - die Zahl der Online-Konten liegt in Deutschland derzeit bei acht Millionen - steige auch das Missbrauchsrisiko. "Wir werden angesichts der Vorkommnisse jetzt die entsprechenden Haftungsbedingungen der Banken juristisch prüfen und nach Möglichkeit abmahnen", so Geisler.