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Behinderten-Gleichstellungsgesetz tritt in Kraft

Ab 1. Mai Barrieren und Benachteiligungen abbauen

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Für 6,6 Millionen behinderte Menschen in Deutschland wird ab 1. Mai das Alltagsleben ein Stück leichter. An diesem Tag tritt das neue Behinderten-Gleichstellungsgesetz in Kraft. Kernpunkt ist eine umfassende "Barrierefreiheit", womit die uneingeschränkte Nutzung von Gebäuden, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen und Kommunikationseinrichtungen gemeint ist. Das Gesetz hatte Ende Februar den Bundestag und im März den Bundesrat passiert.


Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) sprach am Montag in Berlin von einem Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik unter der rot-grünen Koalition. "Behinderte Menschen sind nicht mehr Objekt staatlichen Handelns, sondern nehmen als Experten in eigener Sache selbstbewusst ihre Rechte wahr", sagte er. Nach Angaben des Ministers sind acht Prozent der Bevölkerung schwerbehindert. Sie hätten ein Recht auf die Umsetzung des Benachteiligungsverbotes des Grundgesetzes.

Die Kommunikation bei Verwaltungsverfahren wird durch den Einsatz von Gebärdendolmetschern oder elektronische Medien verbessert. Unklar ist noch, ob Sehbehinderte wie vorgesehen bereits bei der Bundestagswahl im Herbst mit Hilfe einer Schablone wählen können. "Es ist der Wille, dies bis zur nächsten Wahl zu realisieren", sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums. Allerdings könne dies wegen der erheblichen Vorbereitungen nicht verbindlich zugesagt werden.

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